Wien startet neue PV-Förderung auf Flugdächern

Mit der Wiener PV-Flugdachförderung wird gezielt die Errichtung von

  • Photovoltaikanlagen auf Flugdächern und damit
  • Photovoltaikanlagen, die als Verschattungseinrichtung für Parkplätze und sonstige versiegelte Bebauungsflächen genutzt werden, unterstützt.

 

Ziel ist es, die Errichtung von Überdachungen mit Photovoltaik auf unbebauten Liegenschaftsteilen, die für Park-, Rangier-, Lager- und Manipulationsflächen vorgesehen und nicht gärtnerisch auszugestalten sind, und sonstigen bereits befestigten und versiegelten Flächen, zu unterstützen. Bereits versiegelte Flächen sollen einer Doppelnutzung zugeführt werden.

Gefördert werden neu installierte PV-Anlagen auf neu errichteten Flugdächern in Wien, die im Netzparallelbetrieb geführt werden und mindestens 800 Volllaststunden pro Jahr aufweisen. Ein Flugdach im Sinne der Förderung ist ein eigenständiges Dach-Bauwerk, das lediglich auf Stützen aufliegt, oder dessen überdachter Raum auf zumindest 3 Seiten offen ist. Es können nur Anlagen gefördert werden, die auf bereits bestehenden versiegelten Flächen errichtet werden.

Anträge für die Wiener PV-Flugdachförderung können von juristischen Personen gestellt werden.

Der Förderung liegen die Voraussetzungen und Fördersätze der Standard-Förderbedingungen für PV-Anlagen zugrunde, diese sind unter PV-Standardförderung“ abrufbar.

Die Wiener PV-Flugdachförderung kann jedoch unabhängig von der Bundesförderung (Klima- und Energiefonds bzw. EAG) grundsätzlich ab dem 1. kWp in Anspruch genommen werden.

Für Photovoltaikanlagen, die auf Flugdächern errichtet werden, kann zusätzlich zur PV-Standardförderung (250 bzw. 200 Euro/kWp) ein Zuschlag von maximal 250 Euro pro kWp für eine Leistung bis 100 kWp bzw. ein Zuschlag von maximal 200 Euro pro kWp für eine Leistung über 100 kWp gewährt werden.

Förderhöhe Wiener PV-Flugdachförderung:

  • Photovoltaikanlagen auf Flugdächern bis zu einer Leistung von 100 kWp werden mit (250 + 250 =) 500 Euro pro kWp gefördert. Die darüber hinausgehende Leistung (somit ab dem 101. kWp) wird mit (200 + 200 =) 400 Euro pro kWp gefördert oder
  • Es werden für Photovoltaikanlagen auf Flugdächern maximal 30 Prozent der förderungsfähigen Kosten gefördert. Es kommt der geringere Fördersatz, der sich aus Punkt 1 bzw. 2 errechnet, zur Anwendung.

Die maximale Fördersumme pro Anlage beträgt 200.000 Euro.

Es können maximal 2 Projekte pro Antragsteller*in innerhalb der Pilotphase gefördert werden.

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