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Verordnung zum Investitionszuschuss

Der Entwurf für die Verordnung zum Investitionszuschuss im neuen EAG wurde heute veröffentlicht und wird bis 24. Februar öffentlich begutachtet. Der erste Förderdurchgang ist noch im März geplant. Alle weiteren Details wie Förderhöhe, Antragsformalitäten und Förderbudget sind direkt im Entwurf der Verordnung zu finden. Nach Ende der Begutachtung werden die Rückmeldungen eingearbeitet und die Verordnung finalisiert. Damit können sich Teile des aktuellen Entwurfs bis zu dessen Beschluss noch ändern.

Zum Entwurf der Verordnung und die Erläuterungen gelangen Sie über den folgenden Button:

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