Raumplanung Burgenland
PV-Freiflächen im Burgenland
Hier finden Sie alle Informationen und die Rahmenbedingungen zu Bau und Betrieb von PV-Freiflächenanlagen im Burgenland
Nach dem zu Jahresanfang 2021 das Raumplanungsgesetz im Burgenland novelliert wurde – und hier Vorgaben zur Errichtung von PV-Freiflächenanlagen gemacht werden – liegen nun auch die Verordnung inkl. Anlagen zu den Eignungszonen für PV-Freiflächen im Burgenland vor.
Alle Informationen sowie das beschlossene Gesetz, die Verordnung inkl. Anlagen finden Sie auf dieser Webseite zusammengefasst.
Neuerungen im Burgenländischen Raumplanungsgesetz
Durch die Novelle des Burgenländischen Raumplanungsgesetz (März 2021 und Juni 2022) ergeben sich folgende PV-relevante Änderungen:
- PV-Anlagen sind vorrangig auf Dächern oder gebäudeintegriert zu errichten
- Errichtung auf der Freifläche zulässig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die PV-Anlage dient vorrangig der Deckung des Eigenbedarfs des zugehörigen Gebäudes.
- Die PV-Anlage wird auf der Widmungsfläche des zugehörigen Gebäudes oder auf der dem Gebäude zuordenbaren Widmungsfläche „Grünfläche-Hausgärten“ errichtet
- Die Modulfläche der PV-Anlage beträgt höchstens 35 m². Auf Betriebs- und Industriegebietsflächen ist die Modulfläche auf 200 m² beschränkt.
- Die Errichtung von PV-Anlagen, welche die Flächenbegrenzungen übersteigen, ist nur in Eignungszonen zulässig, die von der Landesregierung durch Verordnung festzulegen sind.
- Als Ausgleich für die durch PV-Anlagen bewirkte Belastung des Landschaftsbildes erhebt das Land Abgaben. Sie fallen zu 50% dem Land und zu 50% jener Gemeinde zu, in deren Gemeindegebiet die Anlage errichtet wurde.
- Die Landesregierung hat die Höhe der Abgaben unter Bedachtnahme auf die Flächengröße der Photovoltaikanlagen und die Höhe und Leistung der Windkraftanlagen durch Verordnung festzusetzen. In dieser Verordnung kann für Photovoltaikanlagen maximal eine jährliche Abgabe in Höhe von 1.400,00 Euro pro Hektar beanspruchter Fläche vorgesehen werden.
- Anlagen mit einer Modulfläche größer als 35 m² (Wohngebiet) bzw. größer 200 m² (Betriebs-/Industriegebiet) benötigen zusätzlich zur Ausweisung als Zone eine Widmung durch die Gemeinde. Anlagen, mit einer Flächeninanspruchnahme größer als 10 ha, benötigen eine Widmung durch die Gemeinde nicht.
Verordnung zu EIGNUNGSZONEN FÜR PV-FREIFLÄCHENANLAGEN
Die Zonierung bzw. Verordnung (VO) inkl. Anlagen legt die Eignungszonen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen fest. Damit ist das Burgenland das erste Bundesland das aktiv Eignungszonen ausgewiesen hat und hierbei sehr rasch agiert hat.
ARCHIV:
4. April 2022 |
Pressemeldung: Erneuerbaren Fortschrittsland Burgenland mit Bitternote
Gesetzesnovellierung bringt Booster für Photovoltaik-Ausbau bei gleichzeitiger Gefährdung von Bestandsprojekten
Burgenland geht, wie kein anderes Bundesland, einen proaktiven Weg im Ausbau des erneuerbaren Stroms, um der Klimakrise entgegenzutreten und rasch Maßnahmen gegen die massive Energieabhängigkeit zu setzen. Ein Initiativantrag zur Novellierung entsprechender Gesetze soll Bewegung in den PV-Ausbau in der Freifläche bringen. Gleichzeitig sollen aber deutlich höhere Abgaben auf Freiflächen für Photovoltaik- und Windkraftanlagen kommen. Der bittere Beigeschmack: Nicht nur auf neue, sondern auch auf bestehende Kraftwerke. BetreiberInnen können damit die Kalkulation für ihre bereits seit Jahren laufenden Kraftwerke nicht mehr halten und ihre Kreditlinien möglichweise nicht mehr bedienen. Ein Engagement für den Ausbau der Dachanlagen fehlt in der Novellierung gänzlich.
Die gesamte Pressemeldung finden Sie hier.
10. Juni 2021 |
Pressemeldung: Burgenland legt Entwurf für Zonen von PV-Freiflächenanlagen vor
Klimaneutralität 2030 braucht Akteursvielfalt, ausgewogene Nutzung aller Flächen und fitte Stromnetze
Das im Herbst überarbeitete burgenländische Raumplanungsgesetz sieht die Festlegung von Eignungszonen für Photovoltaikanlagen auf Freiflächen vor. Nur innerhalb dieser Eignungszonen sollen PV-Anlagen geplant, gebaut und betrieben werden.
Für einen geordneten Ausbau der Photovoltaik in der Freifläche braucht es sachlich, faktenbasiert und nachhaltig festgelegte Bereiche, wo PV-Freiflächenanlagen in Abstimmung mit den Gemeinden und der Bevölkerung umgesetzt werden können. Wichtig ist, dass dabei aus der Schnittmenge von Natur- und Landschaftsschutz, geringer Bodenqualität und Netzverfügbarkeit die effizientesten Flächen als PV-Eignungszonen ermittelt werden. Nur damit wird der notwendige Planungsrahmen für Gemeinden, Netzbetreiber und Projektentwickler geschaffen. “Als Bundesverband Photovoltaic unterstützen wir daher aktiv die Ausweisung solcher Eignungszonen durch die Bundesländer, denn nur eine ausgewogene Zonierung mit transparenten Auswahlkriterien ermöglicht eine gemeinschaftliche Energiewende. Wir gehen davon aus, dass im Burgenland bei der bereits angekündigten zweiten, dritten und vierten Zonierungsrunde die genannten Kriterien berücksichtigt werden“, schlussfolgert Paierl.
Die gesamte Pressemeldung finden Sie hier.
14. Mai 2021 |
VO-Entwurf für Eignungszonen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen vorgelegt
Das Land Burgenland hat einen VO-Entwurf für Eignungszonen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Burgenland, zur Begutachtung veröffentlicht. Damit sollen die erforderlichen rechtlichen und fachlichen Grundlagen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Burgenland geschaffen werden. Es erfolgt eine Einteilung in 19 Zonen. Ende der Begutachtungsfrist ist der 9. Juni 2021.
Hier geht es zum Verordnungsentwurf für PV-Freiflächen inkl. Anlagen
4. März 2021 |
Pressemeldung: Erfolg im Raumplanungs Hick-Hack um PV-Abgabe
Nun ist nach dem Fall eines 100% Monopols auch die Landesabgabe im Gesetz akzeptabel geregelt
In der Sitzung des Burgenländischen Landtags vergangene Woche wurde nun auch der letzte Teil des im Herbst gestarteten Prozesses zur Novellierung des burgenländischen Raumplanungsgesetzes beschlossen. Die geplante Landesabgabe für Windkraft- und Photovoltaikanlagen wurde nun mit einer gesetzlichen Höhe gedeckelt. Damit ist eine mögliche Willkür bei der Abgabe genauso wie die ursprünglich geplante Einschränkung auf eine 100% Landesgesellschaft abgewendet und Klarheit geschaffen. „Mit dem nun vorliegenden Beschluss des Raumplanungsgesetzes und der Deckelung der Höhe der Landesabgabe, wurde eine transparente und kalkulierbare Lösung für Projektentwickler geschaffen. Uns hat die vorgesehene, undefinierte Abgabe Bauchschmerzen bereitet“, fasst Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Photovoltaic Austria, die Entwicklungen und Anstrengungen der letzten Monate zusammen.
Für neu errichtete PV-Anlagen ab einer Größe von 35 Quadratmetern auf der Freifläche, ist nach deren Fertigstellung nun nach dem neuen Gesetz eine jährliche Landesabgabe von maximal 700 Euro/Hektar beanspruchter Fläche zu leisten. Die Abgabe geht je zur Hälfte an das Land selbst und an die betroffene Gemeinde. Die tatsächliche Höhe der Abgabe wird per Verordnung festgelegt. „Wichtig ist nun, dass die noch ausständige Zonierung für die benötigten Flächen umgehend folgt, um nicht weiter wertvolle Zeit im Ausbau der Photovoltaik im Land der Sonne zu verlieren. Die Ziele sowohl auf Landes- als auch Bundesebene sind sehr hoch“, fügt Paierl abschließend hinzu.
Die gesamte Pressemeldung finden Sie hier.
10. Dezember 2020 |
Pressemeldung: Raumplanungsgesetz enthält trotz Überarbeitung kritische Punkte für Sonnenstromausbau
Neue Abgabe und Zonierung benachteiligen Freiflächen-Photovoltaik
In dem im Burgenland am 10. Dezember 2020 beschlossenen Raumplanungsgesetz wurden zwar grobe und gesetzeswidrige Mängel für den Sonnenstromausbau beseitigt, jedoch befindet sich darin nach wie vor eine, in der Höhe noch nicht festgelegte, Landesabgabe. Diese Landesabgabe sowie die geplante Zonierung für Freiflächen, sind für den Sonnenstromausbau im Burgenland kritisch.
Die groben Stolpersteine im Gesetzes Entwurf, die grundrechtswidrig, unionrechtwidrig, verfassungswidrig und gleichheitswidrig sind, wurden aus dem Gesetz entfernt. Dazu zählten etwa das alleinige Betreibungs- und Errichtungsprivileg von PV-Anlagen auf der Freifläche durch das Land selbst oder die absurde Vorgabe einer Pachthöhe. „Dennoch bereitet uns die nach wie vor enthaltene Landesabgabe, die zur Hälfte an das Land und an die jeweilige Gemeinde geht, Bauchschmerzen, da deren Höhe einer Willkür ausgesetzt ist. Ebenso soll eine Zonierung erfolgen, die festlegt, wo PV-Freiflächenanlagen errichtet werden dürfen.
Unklar ist, wann Details wie Höhe der Landesabgabe und die Zonierung vorliegen“, zeigt sich Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Photovoltaic Austria, kritisch.
Die gesamte Pressemeldung finden Sie hier.
22. Oktober 2020 |
Pressemeldung: Gutachten bestätigt Rechtswidrigkeit der geplanten Novelle des Raumplanungsgesetzes
Ausschluss privater PV-Anlagenbetreiber in der Freifläche nicht durchsetzbar
Am 29. September legte das Land Burgenland den Entwurf zur Änderung des burgenländischen Raumplanungsgesetzes vor. Darin sind einige äußerst gravierende und auch rechtswidrige Einschnitte für den Photovoltaik (PV)-Ausbau im Burgenland enthalten. So ist vorgesehen, dass Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen (ab 100 m2) nur zur Sonnenstromproduktion genutzt werden können, wenn diese unter Verfügbarkeit (Pacht bzw. Besitz) des Landes Burgenland bzw. 100%iger Tochtergesellschaften des Landes sind. Der vorliegende Entwurf in seiner Gesamtheit ist grundrechtswidrig, unionrechtwidrig, verfassungswidrig und gleichheitswidrig. Das bestätigt nun ein vom Bundesverband Photovoltaic Austria (PVA) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten.
Vorhaben des Landes sind mehrfach gesetzeswidrig
Das vorliegende Rechtsgutachten, erstellt von Verfassungsrechtsexperten Univ. Prof. DDr. Heinz Mayer, kommt zu dem Ergebnis, dass „für die Schaffung eines privatwirtschaftlichen Monopols des Landes, keine sachlichen Gründe vorliegen und sich Grundrechtswidrigkeiten in Bezug auf Eigentum, Erwerbsfreiheit und Gleichheit ergeben. Darüber hinaus würde dieses Monopol auch einen Widerspruch zum Unionsrecht bedeuten. Die Unionsrechtswidrigkeit bewirkt wiederum, dass die PV-Projekte im Burgenland nach dem künftigen Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz von der Förderung via Marktprämie ausgeschlossen wären.“
Die gesamte Pressemeldung finden Sie hier.
2. Oktober 2020 |
Pressemeldung: Novelle des Raumplanungsgesetzes sieht Ausschluss privater PV-Anlagenbetreiber in der Freifläche vor
Burgenland droht Stillstand und Rückkehr ins Strommonopol statt PV-Offensive
Aktuell liegt der Begutachtungsentwurf der Novelle des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes auf, welche gravierende Einschnitte für den Photovoltaik (PV)-Ausbau im Burgenland vorsieht. Zukünftig sollen nur Flächen (ab 100 m2) unter Verfügbarkeit (Pacht bzw. Besitz) des Landes Burgenland bzw. 100%iger Tochtergesellschaften des Landes für die Sonnenstromproduktion genutzt werden dürfen. Private Anlagenbetreiber, und selbst die im Teilbesitz des Landes befindliche Energie Burgenland, wären damit ausgeschlossen. Effiziente PV-Standorte bleiben ungenutzt, der angestrebte Wettbewerb wird verhindert, Vorarbeiten werden wertlos und der PV-Ausbau im sonnigen Burgenland wird gedrosselt. Darüber hinaus befinden sich im Entwurf weitere Formulierungen, die Grund zur Sorge bereiten.
„Wir kritisieren den vorgelegten Entwurf und die damit einhergehende Bevorzugung des Landes beim PV-Ausbau im Burgenland auf das Schärfste. Wichtige Treiber gänzlich von der Energiewende auszuschließen, können wir uns bei den großen Herausforderungen schlicht nicht leisten. Dieses Gesetz wäre die Rückkehr in uralte Strom-Monopolzeiten. Hinzu kommt, dass damit auch die eigenen Landesziele der PV-Offensive, die eine Verzehnfachung der Stromproduktion aus Erneuerbaren Quellen im Burgenland vorsieht, torpediert werden“, zeigt sich Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Photovoltaic Austria, empört.
Novellierung konterkariert Ziele des Bundes
Erst vor kurzem legten Bundesministerin für Klimaschutz, Leonore Gewessler und Staatssekretär Magnus Brunner einen Gesetzesentwurf für das „Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)“ vor, in dem die Grundlage für den marktwirtschaftlich organisierten Sonnenstromausbau in Österreich geschaffen wird. Das Vorgehen im Burgenland konterkariert die Bundespolitik und den Kampf gegen die Klimakrise. Paierl: „Sich selbst ‚Land der Sonne‘ zu nennen und dann nicht diesem Credo nach zu handeln, verwundert uns sehr. Burgenland nutzt damit auch die Wirtschafts- und Arbeitsmarktchancen, gerade für den Post-COVID-Aufbau, nicht.“
Der burgenländische Gesetzesentwurf sieht weiters eine jährliche Landesabgabe, für die Nutzung der Freifläche, als zusätzliche Hürde vor. Allerdings soll nicht nur diese Landesabgabe in Eisenstadt festgelegt werden – auch die Pachtentgelte für die Nutzung der Fläche durch das Land, sollen per Verordnung definiert werden. Damit wird burgenländischen Grundeigentümern die Wahl des PV-Partners sowie die Entscheidung über die wirtschaftlichen Bedingungen einer Verpachtung entzogen.
„Anstatt mit der Novelle des Raumplanungsgesetzes PV-freundlichere Rahmenbedingungen zu schaffen und sie damit als Chance für die Energiewende zu nutzen, droht eine Durchkreuzung der klima- und energiepolitischen Ziele des Bundes“, mahnt Paierl und ersucht die Landesverantwortlichen das Raumplanungsgesetz zukunftsorientierter und progressiver zu gestalten.
Die gesamte Pressemeldung finden Sie hier.

Mediale Berichterstattung
22.10.2020: Kurier, Burgenland: Laut Gutachten ist Novelle zur Raumordnung verfassungswidrig
22.10.2020: Energate, Gutachten nährt rechtliche Zweifel an Burgenländischem Solarplan
22.10.2020: Mein Bezirk, „Der vorliegende Entwurf ist verfassungswidrig“
22.10.2020: Elektro.at, PV Austria: Gutachten gegen Raumplanungsnovelle
22.10.2020: Tech and Nature, Burgenlands „Solar-Monopol“ dürfte rechtlich nicht halten
22.10.2020: Ad hoc News, Burgenland: Gutachten bestätigt Rechtswidrigkeit der geplanten Novelle des Raumplanungsgesetzes
21.10.2020: BVZ, Raumplanungs-Novelle laut Gutachten verfassungswidrig
21.10.2020: Standard, Raumplanungsnovelle im Burgenland laut Gutachten verfassungswidrig
21.10.2020: ORF Burgenland, Mayer: Neue Raumplanung verfassungswidrig
21.10.2020: Kronen Zeitung, Burgenlands „Solargesetz“ droht eine Klagswelle
7.10.2020: der Standard: Angst vor der Sonne
7.10.2020: der Standard, Länder torpedieren forcierten Ausbau der Solarenergie in Österreich
6.10.2020: Photovoltaik.eu, Burgenland plant Restriktionen für Solarparks
6.10.2020: Kurier, Doskozils „Solar-Verstaatlichung“ regt weiter auf
6.10.2020: BuildingTimes, Burgenland: Aus für private Freiflächen-PV?
5.10.2020: BZV, Weiter massive Kritik an Beschränkung von PV-Anlagen
5.10.2020: derStandard, Heftiger Gegenwind gegen Doskozils Photovoltaik-Plan
5.10.2020: Kronen Zeitung Burgenland, Kein Sonnenschein für Strombetreiber
5.10.2020: pv magazine, PV Austria: Novelle des Raumplanungsgesetzes im Burgenland könnte private Photovoltaik-Betreiber bei Freiflaechen ausschließen
5.10.2020: ORF.at Burgenland: ÖVP kritisiert Beschränkung von PV-Anlagen
5.10.2020: Teletext: ÖVP kritisiert Beschränkung von PV-Anlagen
3.10.2020: Ökonews, Burgenland: Novelle des Raumplanungsgesetzes sieht Ausschluss privater PV-Anlagenbetreiber in der Freifläche vor
3.10.2020: HLK, Burgenland will Freiflächen-Grenze für Photovoltaik einführen
3.10.2020: Mein Bezirk, Rückkehr in uralte Strom-Monopolzeiten
2.10.2020: Kurier, Doskozil will Solarenergie verstaatlichen
2.10.2020: BVZ, Burgenland will PV-Anlagen auf Freiflächen beschränken
2.10.2020: Energie & Management, „Rückkehr zum Strom-Monopol“
2.10.2020: Energate Messanger, Eisenstadt: Energiebranche fürchtet „Strom-Monopol“
1.10.2020: Tech and Nature, Burgenland will Solarstrom-Ausbau bremsen