Erneuerbaren Ausbau Gesetz
Grundstein für die Solar-Revolution
Dieses Jahr wird das Erneuerbaren Ausbau Gesetz (kurz EAG) in Kraft treten und damit das Ökostromgesetz ablösen. Mit diesem Gesetz soll der Ausbauturbo für die Photovoltaik gezündet werden.
Der vorliegende Entwurf des Erneuerbaren Ausbau Gesetz (vom 16. September 2020) sieht einen Mix aus Einmal-Zuschüssen (Investitionsförderung) und Markprämien für neue Projekte vor, um die gesamte Anwendungspalette der Photovoltaik vollständig nutzbar zu machen. Für die Investitionsschiene werden jährlich 60 Mio. Euro zur Verfügung stehen und für das neue System der Marktprämien soll ein jährlicher Ausbau von 700 MW ermöglicht werden. Zudem sind auch Erleichterungen für den Netzanschluss von kleineren Anlagen (<20 kW) vorgesehen. Auch wird in Zukunft die Größenbeschränkung der Anlagen die Förderwürdigkeit nicht mehr limitieren.
Mehrere Antragszeitpunkte pro Jahr sollen endlich Kontinuität für die Branche sowie für Sonnenstromnutzer*innen ermöglichen. Eine weitere wichtige Rahmenbedingung ist die vorgesehene Transparenz bei den verfügbaren Netzkapazitäten. Für den Einsatz von Stromspeichern sieht das Gesetz ebenfalls eine Fördermöglichkeit vor. Neu ist auch, dass die Förderabwicklung durch eine zentrale Abwicklungsstelle durchgeführt und somit vereinfacht wird. Über das völlig neue Konzept der Bürger- und Erneuerbaren-Energiegemeinschaften soll besonders eine dezentrale Stromversorgung etabliert und die regionale Stromerzeugung in der Gemeinschaft ermöglicht werden.
Hier finden Sie die wesentlichen Punkte und Änderungen, die sich – durch das Erneuerbaren Ausbau Gesetz – für die PV- und Speicherbranche ergeben, zusammengefasst. Bitte beachten Sie dass diese Bewertung einstweilen nur auf Grundlage des vorliegenden Gesetzesentwurfs erstellt wurde.
Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz im Überblick
Der vorliegende Gesetzesentwurf zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (September 2020) sieht folgende Inhalte vor.
- Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz wird so rasch wie möglich erlassen und implementiert - voraussichtlich im 2. Quartal 2021
- Ziel, ist es die Stromversorgung bis 2030 auf 100 % (national bilanziell) Ökostrom bzw. Strom aus erneuerbaren Energieträgern umzustellen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Österreich zu stärken
- Das Ausmaß des Unterstützungsvolumens orientiert sich am Ausbaufahrplan und darf dabei ein Jahres-Maximum von 1 Milliarde Euro nicht überschreiten
- Die Unterstützung erfolgt mit einem Fokus aus Investitionsförderungen und gleitenden Marktprämien
- Die Laufzeiten der Marktprämien sollen auf 20 Jahre ausgedehnt werden
- Erweiterung der Möglichkeiten der Gestaltung von "Erneuerbaren Energiegemeinschaften" und Bürgergemeinschaften für verstärkte dezentrale Energieversorgung und die Stärkung von regionalen Versorgungskonzepten
- Streichung der Eigenstromsteuer auf alle erneuerbaren Energieträger
Gesetzes-Entwurf für das Erneuerbaren Ausbau Gesetz
Der am 16. September 2020 von Klimaschutzministerin Leonore Gewessler und Staatssekretär Magnus Brunner vorgestellte Entwurf für das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz verfolgt im Wesentlichen folgende vier Ziele:
- Zum ersten soll das österreichische Fördersystem für Ökostrom grundlegend modernisiert werden.
- Zweitens wird der heimische Stromverbrauch bis zum Jahr 2030 bilanziell zu 100 Prozent mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt sein.
- Drittens, bildet das EAG den gesetzlichen Rahmen für die Energiewende, die ein wesentliches Werkzeug für die Erreichung eines klimaneutralen Österreichs bis 2040 darstellt.
- Und viertens sollen neue Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger (über Energiegemeinschaften) sowie Unternehmen geschaffen werden.
Um all dies zu erreichen, bedarf es eines beschleunigten Ausbaus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen.
Hier können Sie in den Entwurf des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes Einsicht nehmen (veröffentlicht am 16.9.2020). Die Begutachtungsfrist wurde mit 28.10.2020 beendet.
Pressemeldungen des PVA zum Gesetzesentwurf
Pressemeldung des PVA | 28. Oktober 2020
EAG-Begutachtungsfrist: Wichtige Adaptierungen für Solar-Revolution dringend notwendig
Dachanlagen müssen vor dem Hintergrund des 1-Mio. Dächerprogramms stärker entlastet werden
Mit dem heutigen Tag endet die Begutachtungsfrist des Erneuerbaren-Ausbaugesetzes (EAG). Sechs Wochen wurde der Entwurf intensiv analysiert und auf Schwachstellen geprüft. Trotz vieler wichtiger und gelungener Neuerungen besteht ein massiver Nachbesserungsbedarf, vor allem im Bereich der Kleinanlagen. Damit das Gesetz auch tatsächlich zum Meilenstein der österreichischen Energiewende und zur Initialzündung für 11 TWh Sonnenstromausbau wird, gilt es diese Stolpersteine noch zu beseitigen. Jetzt ist das zuständige Ministerium und die Opposition am Zug, um die eingemeldeten Kritikpunkte einzuarbeiten.
Pressemeldung des PVA | 16. September 2020
Entwurf des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes: Grundstein für die Solar Revolution
Anpassungen jedoch noch notwendig, um Potenzial vollständig zu nutzen
Sonderausgabe PV(A) VOrtragsreihe
Der Online-Vortrag setzte sich mit dem Entwurf zur Neugestaltung des Fördersystems sowie mit weiteren PV-relevanten Themen auseinander. Vera Immitzer (PVA) und Florian Stangl (nhp Rechtsanwälte) stellen die wichtigsten Punkte sowie die Kritik der Branche vor.
Regierungsprogramm 2020
- Länder sollen klimarelevante Maßnahmen in Bauordnung implementieren
- Mobilisierung von Flächen im direkten oder indirekten Eigentum des Bundes für die Nutzung erneuerbare Energien, insbesondere Verkehrsflächen
- PV-Anlagen bei Neubau und Sanierung von Lärmschutzwänden
- Novellierung und Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) – Durchsetzbarkeit der notwendigen Erhaltungsmaßnahmen erhöhen , Schaffung von neuer Mehrheitsverhältnissen (z.B. Elektrotankstellen und PV-Anlagen)
- Prüfung einer “Bürger-Stiftung-Klimaschutz” – Anreize schaffen, damit Privatpersonen in den Klimaschutz investieren (Bürger-Anleihen)
- KESt.-Befreiung für ökologische und ethische Investitionen
- Verbindliche Klimaschutz-Richtlinien für alle Instiutionen des Bundes: Neubau u.a. Niedrigenergiehaus-Standard; PV-Anlage verpflichtend, wo technisch und wirtschaftlich möglich
- Weiterentwicklung der Standards in den Bauvorschriften: Anpassung der OIB-Richtlinie 6, Anschluss bzw. Lademöglichkeiten für batteriebetriebene Fahrzeuge sind bei allen Neubauen vorzusehen bzw. bei Bestandsgebäuden Nachrüstungen leicht erfolgen können
- Weiterentwicklung des Nationalen Energie- und Klima-Plan: Klare Zieldefinitionen
- Technologieoffene Energieforschungsoffensive zur Dekarbonisierung
- Strategie zur Verwendung alternativer Energieträger in der Mobilität
- der Ausbau soll einem zehnjährigen linearen Pfad folgen (unter Berücksichtigung von Vorlaufzeiten)
- der Ausbau soll unter Beachtung strenger Kriterien in Bezug auf Ökologie und Naturverträglichkeit erfolgen
- Zielsetzung ist eine Photovoltaik-Erzeugungskapazität von 11 TWh zuzubauen bis 2030
- Abbau von bürokratischen Hürden bei bestehenden Anlagen – Ermöglichung der Erweiterung bestehender Anlagen ohne Verlust des Einspeisetarifs
- vereinfachter Netzzugang für Anlagen bis 10 kW
- Ausweitung der leistungsbezogenen Fördergrenzen
- Förderfähigkeit auch auf Flächen außerhalb von Gebäuden mit besonderem Fokus auf versiegelte Flächen und Doppelnutzung

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