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Bitte haben Sie Verständnis, dass die individuelle Beratungsleistung des Bundesverbands Photovoltaic Austria in erster Linie unseren Mitgliedern zur Verfügung steht. Darüber hinaus können wir Anfragen von Nicht-Mitgliedern nur eingeschränkt behandeln. Wir haben für sie aber eine Sammlung der „Häufigsten Fragen“ und deren Antworten erstellt. Bitte stöbern Sie hier, ob Ihre Frage beantwortet wird.

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ANTWORTEN AUF DIE HÄUFIGSTEN FRAGEN

PV Highlight Gruen RGB 1 | Photovoltaik Österreich

Am 17. Oktober 2023 hat die Bundesregierung angekündigt, ab 2024 den Steuersatz (Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer) von privaten PV-Anlagen (PV-Module, inklusive Komponenten und Montage) auf 0 Prozent zu reduzieren. Die entsprechende Novelle des Umsatzsteuergesetzes soll noch dieses Jahr erfolgen, so dass mit kommenden Jahr die neuen Änderungen gelten. Ermöglicht wird der reduzierte Steuersatz für Anlagen auf Gebäuden die dem Wohnzweck dienen, Gebäuden von Körperschaften öffentl. Rechts, und Vereinigungen die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen bis 35 kWp. Eine zusätzliche Bundes-Förderung für diese Projekte soll es in Zukunft nicht mehr geben. Die Senkung soll auf zwei Jahre beschränkt sein. Weitere Informationen zur angekündigten MwSt-Senkung sollen demnächst auf der Webseite des Klimaschutzministeriums veröffentlicht werden. Die Senkung der MwSt. beläuft sich auf eine Reduktion von 16,67 % der Anlagenkosten.

Die Info-Webseite des Klimaschutzministeriums finden Sie unter: www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/energiewende/erneuerbare/foerderungen/pv/foerderung2024.html

Zuständig zum Thema USt.-Senkung ist das Bundesministerium für Finanzen. Wir haben die bei uns eingemeldeten Fragen vorerst an das Klimaschutzministerium weitergeleitet, das diese bereits auf einer separaten Info-Webseite beantwortet hat. Hier werden die drängendsten Fragen zum Thema und zum Übergang in das neue System beantwortet. Die Webseite wird voraussichtlich weiterhin aktualisiert. Für detaillierte Fragen zum Thema USt.-Senkung ist nun allerdings das Finanzministerium zuständig.

Die Info-Webseite finden Sie unter: 
www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/energiewende/erneuerbare/foerderungen/pv/foerderung2024.html

Als Verband haben wir über Österreich verteilt Mitglieder, die für Sie zu den unterschiedlichen PV-Themen kompetente Ansprechpartner*innen sind. Über unsere PV-Profisuche (grüner Button Links oben) gelangen Sie mit ein paar Klicks rasch zum nächstgelegenen PV-Profi. Gelistet sind hier die Mitglieder von PV Austria. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir keine Auskünfte zu freien Auftragskapazitäten sowie Empfehlungen aussprechen können. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir keine Auskünfte zu freien Auftragskapazitäten geben können.

Unter www.pvaustria.at/news/erneuerbaren-ausbau-gesetz finden Sie alle wichtigen Informationen und Gesetzesgrundlagen zum Erneuerbaren Ausbau Gesetz zusammengefasst. Informationen zu allen Förderschienen finden Sie über unseren Förderkompass hier: www.pvaustria.at/foerderungen

Der Anschluss der PV-Anlage und die Einspeisung in das Stromnetz ist mit dem jeweiligen Netzbetreiber abzuklären. Vorhandene Netzkapazitäten, aber auch Veränderungen der Spannung im Netz, über den tolerierbaren Rahmen hinaus, beeinflussen die Entscheidung des Netzbetreibers zur möglichen Einspeiseleistung. Bei PV-Anlagen bis 20 kW ist, gemäß dem aktuellen Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (§ 17a ElWOG 2010), vorgeschrieben, dass der Netzbetreiber eine Einspeiseleistung im Ausmaß der bestehenden Bezugsleistung (meist 4 kW oder 8 kW) ermöglichen muss.

 

Alles Wichtige rund um den Netzanschluss von PV-Analgen und Stromspeicher, die Rechte, Pflichten und Fristen des Anlagenbetreibers sowie des Netzbetreibers und vor allem die Grundlagen nach dem Elektrizitätsgesetz (kurz ElWOG) haben wir hier zusammengefasst:  www.pvaustria.at/eag-netzthemen.

 

Wenn Sie mit der Qualität einer Dienstleistung Ihres Netzbetreibers nicht zufrieden sind, können Sie einen formlosen Streitschlichtungsantrag an die Schlichtungsstelle der E-Control richten. Sinnvollerweise sollten Sie vorher für einen Lösungsversuch den betroffenen Netzbetreiber kontaktiert haben.

 

LINK ZUR STREITSCHLICHTUNG

Grundsätzlich ist es sinnvoll möglichst viel selbsterzeugten Strom zu verwenden. In diesem Fall ersparen Sie sich den Stromzukauf bestehend aus Energiepreis, Netzpreis, Steuern und Abgaben. 
In weiterer Folge erkundigen Sie sich bei Ihrem Stromversorger, was für den eingespeisten Strom bezahlt wird. Es gibt auch Privatunternehmen, die sich auf die Vermarktung von Strom aus Photovoltaikanlagen spezialisieren.

Der PV-Strom kann aber auch an andere Stromversorger verkauft werden. PV-Austria bietet eine eigene Plattform für Überschusseinspeiser an, wo Stromabnehmer und deren Konditionen abrufbar sind. Diese Plattform bietet Ihnen einen Überblick jener Energieversorgungsunternehmen, die Ihren produzierten und überschüssigen PV-Strom abkaufen (zur Abnahme verpflichtet ist nur die OeMAG, die den Marktpreis zahlt). Gelistet sind nur Mitglieder von PV Austria.

Eine für Sie passende Förderung finden Sie über unseren SonnenKlar Förderkompass.

Dieser ermöglicht Endkund*innen sich mittels weniger Klicks über passende Bundes- und Landesförderungen zu ihrem Projekt zu informieren und bietet alle relevanten Kontaktinformationen zu den entsprechenden Förderstellen. Der SonnenKlar Förderkompass ist kostenlos abrufbar. Bei Fragen zu den jeweiligen Förderungen nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit der entsprechenden Förderstelle auf.

Weitere PV-Online-Tools finden Sie hier: https://pvaustria.at/pv-tools/

Eine für Sie passende Förderung finden Sie über unseren SonnenKlar Förderkompass.

Dieser ermöglicht Endkund*innen sich mittels weniger Klicks über passende Bundes- und Landesförderungen zu ihrem Projekt zu informieren und bietet alle relevanten Kontaktinformationen zu den entsprechenden Förderstellen. Der SonnenKlar Förderkompass ist kostenlos abrufbar. Bei Fragen zu den jeweiligen Förderungen nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit der entsprechenden Förderstelle auf.

Weitere PV-Online-Tools finden Sie hier: https://pvaustria.at/pv-tools/

Bei der Anschaffung und dem Betrieb von PV-Anlagen und Stromspeicher muss auch auf steuerliche Aspekte geachtet werden. Dies beinhaltet die Einkommensteuer, Umsatzsteuer und die Elektrizitätsabgabe. Details finden Sie im Steuer–Ratgeber für den Betrieb von Photovoltaikanlagen sowie unter https://pvaustria.at/rechtlicher-rahmen/.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Individualfragen über diesen Leitfaden hinaus nicht beantworten können.

Eine „Kleinsterzeugungsanlage“ auch „Balkonmodul“ genannt, ist eine Erzeugungsanlage, deren Engpassleistung in Summe weniger als 0,8 kW pro Anlage eines Netzbenutzers beträgt (laut Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz, kurz ElWOG).

 

Die Norm OVE 8101:2019-01-01/551.7.2 beschreibt den Anschluss einer Erzeugungseinrichtung an den Endstromkundenkreis als nicht normgerecht. Das Balkonkraftwerk kann daher nur errichtet werden, wenn ein Elektriker die Hausanlage kontrolliert, die Sicherungen gegebenenfalls austauscht und die Steckerverbindung „laiensicher“ ist. Diese Norm ist zwar gesetzlich nicht bindend, kann aber als Stand der Technik betrachtet werden. Interessierte und Besitzer sollten mit ihrer Versicherung etc. abklären, ob das Einbringen eines solches Systems gegen diverse Verträge/Vorschriften verstößt.

 

Grundsätzlich kann für ein Balkonkraftwerk über die Bundesförderung nach dem EAG ein Förderantrag gestellt werden, sofern die Anlage eine Zählpunktnummer hat und diese mit dem Stromnetz verbunden wird. Ob eine Landesförderung für Balkonkraftwerke verfügbar ist, erfragen Sie bitte direkt beim jeweiligen Land. Informationen dazu finden Sie im SonnenKlar Förderkompass.

Hier finden Sie den Kontakt zu den Energieberatungsstellen der Bundesländer: www.oesterreich.gv.at

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Tel.: +43 (0) 1 522 35 81

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