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Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Bitte haben Sie Verständnis, dass die individuelle Beratungsleistung des Bundesverbands Photovoltaic Austria in erster Linie unseren Mitgliedern zur Verfügung steht. Darüber hinaus können wir Anfragen von Nicht-Mitgliedern nur eingeschränkt behandeln. Wir haben für sie aber eine Sammlung der „Häufigsten Fragen“ und deren Antworten erstellt. Bitte stöbern Sie hier, ob Ihre Frage beantwortet wird. 

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Antworten auf die häufigsten Fragen

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Über unsere PV-Profisuche (grüner Button Links oben) gelangen Sie mit ein paar Klicks rasch zum nächstgelegenen PV-Profi. Gelistet sind hier die Mitglieder von PV Austria. 

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir keine Auskünfte zu freien Auftragskapazitäten geben können.

Unter www.pvaustria.at/news/erneuerbaren-ausbau-gesetz finden Sie alle wichtigen Informationen und Gesetzesgrundlagen zum Erneuerbaren Ausbau Gesetz zusammengefasst. Informationen zu allen Förderschienen finden Sie hier: www.pvaustria.at/forderungen

Alles Wichtige rund um den Netzanschluss von PV-Analgen und Stromspeicher, die Rechte, Pflichten und Fristen des Anlagenbetreibers sowie des Netzbetreibers und vor allem die Grundlagen nach dem Elektrizitätsgesetz (kurz ElWOG) haben wir hier zusammengefasst:  www.pvaustria.at/eag-netzthemen

 

Wenn Sie mit der Qualität einer Dienstleistung Ihres Netzbetreibers nicht zufrieden sind, können Sie einen formlosen Streitschlichtungsantrag an die Schlichtungsstelle der E-Control richten. Sinnvollerweise sollten Sie vorher für einen Lösungsversuch den betroffenen Netzbetreiber kontaktiert haben.

 

Unsere Plattform für Überschusseinspeiser bietet Ihnen einen tollen Überblick über jene Energieversorgungsunternehmen, die Ihren produzierten und überschüssigen PV-Strom abkaufen, sowie deren Konditionen inkl. Kontaktdaten. Bei Interesse nehmen Sie bitte direkt mit dem Energieversorger/Stromabnehmer Kontakt auf.

Eine Übersicht über aktuelle Förderungen finden Sie unter www.pvaustria.at/forderungen. Bei Fragen zu den jeweiligen Förderungen nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit der entsprechenden Förderstelle auf.

Bei der Anschaffung und dem Betrieb von PV-Anlagen und Stromspeicher muss auch auf steuerliche Aspekte geachtet werden. Dies beinhaltet die Einkommensteuer, Umsatzsteuer und die Elektrizitätsabgabe. In unserem Steuerleitfaden haben wir alles steuerlich Wissenswerte rund um die Investition und den Betrieb von PV-Anlagen und Stromspeicher kompakt zusammengefasst.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Individualfragen über diesen Leitfaden hinaus nicht beantworten können.

Auf unserer Informationsplattform www.PV-Gemeinschaft.at ist alles Wichtige zum Thema gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen kompakt zusammengefasst. Hier finden Sie neben einer Umsetzungsanleitung auch Musterverträge, sowie eine umfangreiche Sammlung von Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen. 

Wenn Sie Fragen zu Energiegemeinschaften haben, bitten wir Sie, sich direkt an die österreichweite Koordinierungsstelle für Energiegemeinschaften zu wenden.

Eine „Kleinsterzeugungsanlage“ auch „Balkonmodul“ oder „Plug and Play“-Anlage genannt, ist eine oder mehrere Erzeugungsanlagen, deren Engpassleistung in Summe weniger als 0,8 kW pro Anlage eines Netzbenutzers beträgt (laut Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz, kurz ElWOG). 

 
Weitere Informationen unter www.pvaustria.at/normen
 
Förderung
Grundsätzlich kann für ein Balkonkraftwerk über die Bundesförderung nach dem EAG ein Förderantrag gestellt werden, sofern für die Anlage eine Zählpunktnummer beantragt und diese mit dem Stromnetz verbunden wird. Ob eine Landesförderung für Balkonkraftwerke verfügbar ist, erfragen Sie bitte direkt beim jeweiligen Land. 

Hier finden Sie den Kontakt zu den Energieberatungsstellen der Bundesländer: www.klimaaktiv.at

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