Informationen aus der PV-Branche
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Damit Sie stets Up-to-Date über die neuesten Entwicklung im PV-Bereich sind, finden Sie hier tagesaktuelle Informationen aus der Branche. Wenn Sie Fragen dazu haben, steht Ihnen das Team des PV Austria gerne zur Verfügung:
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Mitgliederinfos
Uns erreichten in den letzten Monaten zahlreiche Hilferufe, dass auf Grund von unplanbaren Lieferzeiten die Errichtungsfristen für die Förderung nicht eingehalten kann. Unzählige bereits zugesagte Förderanträge waren und sind gefährdet.
In unseren Gesprächsrunden mit dem BMK haben wir auf diese Problematik hingewiesen.
Es gibt nun einen Initiativantrag der Regierung für eine Novelle des EAG, um u.a. dieses Problem zu lösen. Wie bisher auch ist eine 2/3 Mehrheit in der kommenden Nationalratssitzung notwendig. Wir hoffen auf eine rasche Zustimmung und damit eine Anpassung des Gesetzes.
Folgende Anpassungen des EAG sind geplant:
- Fristverlängerung in den Kat. A und B: Verlängerung zweimal um bis zu 9 Monate möglich
- Kat B: Fixe Fördersätze wie in Kat A (anstelle der individuellen Angabe des Förderbedarfs) und somit auch in Kat. B Deckelung der max. Fördersumme auf 30% des unmittelbar für die Errichtung oder Erweiterung erforderlichen Investitionsvolumens
Die Änderungen betreffend der neuen Errichtungsfristen soll rückwirkend für alle Förderantrage 2022 gelten. Die Anpassung des Fördersystems in der Kategorie B soll mit 2023 in Kraft treten.
Für uns noch offen ist eine praxisgerechtere Definition des „Beginn der Arbeiten“. Hier arbeiten wir noch daran in der Förderverordnung für 2023 eine Richtigstellung zu erhalten.
Dieser Antrag muss vom Nationalrat mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Wir halten Sie diesbezüglich wie immer auf dem Laufenden.
Hier finden Sie den entsprechenden Initiativantrag: www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_02828/index.shtml
Folgende Neuerungen sind in Oberösterreich vorgesehen:
- Auf landwirtschaftlichen Flächen dürfen PV-Anlagen errichtet werden, wenn sie weiter überwiegend landwirtschaftlich genutzt werden
- Flächen-Priorisierung: 1. PV-Ausbau auf Dächern (höchste Priorität), 2. verbaute Flächen wie Parkplätze, 3. belastete Flächen wie Deponien, 4. mindernutzbaren landwirtschaftliche Böden (niedrigste Priorität)
- Auf Grünzonen dürfen künftig PV-Anlagen nach einer Einzelfallprüfung errichtet werden. Für PV-Analgen im Grünland wird ein Naturschutz-Kriterienkatalog erarbeitet.
- PV-Freiflächenanlagen im Anschluss an Geflügelstall und Nutzung als Beschattung können unabhängig von der Bodengüte errichtet werden.
- Erleichterungen für PV-Freiflächenanlagen auf Bauland mit der Novelle des Oö. Raumordnungsgesetzes: Anhebung der max. Freiflächengröße im Bauland auf 50m² Modulfläche
- Schaffung von zusätzlichem Potenzial für 1.300ha Freiflächen-Photovoltaik
- Verringerte Abstände zu Bächen und Flüssen (10 statt 30m)
- PV-Anlagen sollen nach ElWOG bis 1.000 kWp genehmigungsfrei sein
- Förderung für PV-Überdachung für öffentlich zugängliche Parkplätze (für rd. 25 Plätze)
Downloads:
Die Förderaktion richtet sich an die Nachrüstung von elektrischen Speicheranlagen bei bestehenden PV-Anlagen. Das Budget ist für 2022 mit 15 Mio. Euro dotiert. Das Programm soll auch 2023 fortgesetzt werden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden neu installierte Stromspeicher und die Erweiterung von bestehenden Stromspeichern bei bereits bestehenden Stromerzeugungsanlagen (PV-Anlagen, die bereits errichtet sind und Strom produzieren).
Die Mindestgröße des Stromspeichers beträgt 4 kWh & mind. 0,5 kWh nutzbare Speicherkapazität / kW (gem. FAQ Pkt. 17 ist mit kW die Modulspitzenleistung gemeint).
Gefördert wird bis zu einer nutzbaren Speicherkapazität von 50 kWh. Der Stromspeicher kann größer gebaut werden, wobei die Förderung nur bis zu den angegebenen Grenzen erfolgt.
Fördersatz: 200 Euro/kWh
Wer kann einreichen?
Es können neben Privatpersonen auch Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen etc. eine Förderung beantragen. Informationen zu Contracting, Leasing und Mietkauf finden Sie im FAQ. Eine Kombination mit Landes- sowie Gemeindeförderungen ist möglich.
Antragstellung und Errichtungsfrist
Die Registrierung erfolgt ab sofort ausschließlich online unter www.speicher.klimafonds.gv.at. Es gilt das first come, first served Prinzip. Ab Registrierung kann die Stromspeicheranlage bestellt werden. Anlagen, die vor Registrierung bestellt und/oder errichtet wurden, sind nicht förderbar. Der Stromspeicher ist innerhalb von 12 Monaten zu errichten.
Links und Downloads
Leitfaden Stromspeicheranlagen
FAQs zur Förderungs von Stromspeicheranlagen
Verfügbares Budget
Wir möchten Sie auf unser umfangreiches Ausbildungsangebot und die unterschiedlichen theoretischen sowie praxisorientierten Weiterbildungskurse im Photovoltaik- und Speicherbereich hinweisen. Unsere Mitglieder erhalten 5% Rabatt auf die Teilnahmegebühr!
Das Ausbildungsprogramm wird gemeinsam mit der TÜV AUSTRIA Akademie laufend erweitert und dabei auch den neuesten Entwicklungen angepasst.
Fachkundige mechanische Photovoltaik-Montage
Worauf kommt es bei der fachkundigen mechanischen Montage von PV-Modul und Wechselrichter an? Was muss besonders beachtet werden, was sind die häufigsten Fehler in der Praxis und welche Vorarbeiten können übernommen werden? Diese und viele weitere Fragen beantwortet der auf die Montage ausgerichtete 1-tägige praxisorientierte Anwenderkurs.
- 19.09.2022 | Brunn am Gebirge
- 24.10.2022 | Wien
- 15.03.2023 | Wien
- 07.06.2023 | Leonding
Bei der Errichtung, bei der Inbetriebnahme, im Betrieb und bei der Prüfung von PV-Anlagen sowie Stromspeichern sind eine Reihe von Normen anzuwenden. In diesem eintägigen Seminar erhalten Sie einen fokussierten Überblick über die maßgeblichen Normen und Regularien, die zu beachten sind.
- 29. und 30.09.2022 | Online
- 29.11.2022 | Brunn am Gebirge
- 28.02.2023 | Salzburg
- 27. und 28.04.2023 | Online
- 13.06.2023 | Brunn am Gebirge und Online
Der Tageskurs spannt den Bogen von den Grundfunktionen einer PV-Anlage über Betriebs-, Finanzierungs- und Wirtschaftlichkeitsaspekte bis hin zu Themen wie Integration von Stromtankstellen anhand von konkreten Anwendungsbeispielen.
- 04.10.2022 | Salzburg
- 01.12.2022 | Online
- 16.03.2023 | Online
- 20.06.2023 | Brunn am Gebirge und Online
Ausbildung zum*r zertifizierten Photovoltaikpraktiker*in TÜV®
Der Lehrgang besteht aus einem Basisblock (3 Tage) sowie einem vertiefenden Praxisblock (2 Tage). Die Ausbildung bereitet die Teilnehmer/innen auf das Lösen von zunehmend komplexer werdenden photovoltaik-spezifischen Fragestellungen vor. Sie können nach dem Lehrgang PV-Anlagen mit Eigenverbrauchslösungen wie Stromspeichern etc. fachgerecht, sicher sowie normkonform planen und errichten. Außerdem sind Sie nach Abschluss der Ausbildung in der Lage, Schnittstellen zu Ladestationen für E-Autos, PV-Wärme zu errichten bzw. Energie- und Gebäudemanagementsysteme zu definieren.
- Kurse Herbst 2022 ausgebucht
- 08.-21.03 2023 | Brunn am Gebirge/ Graz
- 22.-28.03.2023 | Brunn am Gebirge/ Graz
- 22.03. – 18.04.2023 | Online/Graz
- 19.-25.04.2023 | Brunn am Gebirge/Graz
- 24.05.- 06.06.2023 | Brunn am Gebirge/ Graz
- 14.-20.06.2023 | Brunn am Gebirge/ Graz
PV Austria Mitglieder erhalten 5 % Rabatt auf die Teilnahmegebühr!
Alle Informationen zu den Kursen sowie der Anmeldung finden Sie hier.
Bei Interesse am Kurs senden Sie bitte eine E-Mail an claudia.pasztory@tuv.at.
Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Webseite.
Ihr PV Austria Team
Auf Grund der hohen Nachfrage nach der Invest-Förderung und unserem Beharren auf kontinuierliche Förderbedingungen hat das BMK das Förderbudget für den 3. und 4. Fördercall angehoben und heute mit der mittlerweile dritten Verordnung der EAG-Investitionszuschüsse VO veröffentlicht.
Damit wurde das Förderbudget, das vom 3. und 4. Fördercall in den zweiten Fördercall geshiftet wurde (40 Mio. Euro), nun ausgeglichen und um weitere 20 Mio. Euro aufgestockt.
Das diesjährige Förderbudget für die Investitionsförderung im EAG liegt damit bei 300 Mio. Euro.
Damit stehen dieses Jahr noch folgende Fördermittel je Fördercall und Kategorie zur Verfügung:
3. Fördercall
Kategorie A: 40 Mio. Euro
Kategorie B: 30 Mio. Euro
Kategorie C: 10 Mio. Euro
Kategorie D: 10 Mio. Euro
4. Fördercall
Kategorie A: 10 Mio. Euro
Kategorie B: 10 Mio. Euro
Kategorie C: 10 Mio. Euro
Kategorie D: 10 Mio. Euro
Update Marktprämienförderung
Bei der Marktprämienförderung laufen noch letzten Abstimmungen innerhalb der Regierung. Wir gehen davon aus dass der erste Durchgang, so wie im Entwurf zur Marktprämienförderung angenommen, am 29. September damit nicht mehr möglich ist.
Die Diskussion zur korrekten Berechnung der Netzzutrittspauschale läuft seit ihrer Einführung im Zuge der Novelle des ELWOG im Sommer 2021. In der Vergangenheit gab es v.a. seitens der Netzbetreiber eine andere Ansicht, ob bestehende Anschlussleistungen bei der Berechnung der Pauschale abgezogen werden können. In den seltensten Fällen wurde die Anschlussleistung berücksichtig.
Ein von uns in Auftrag gegebenes mehrseitiges Rechtsgutachten bestätigt den Missstand und wurde unsererseits genutzt, um mit allen Beteiligten mehrfache, längere Gespräche zu führen, u.a. mit dem BMK, der E-Control und einzelnen Netzbetreibern.
Trotz allem wurde, der im Jänner diesen Jahres, von der E-Control erstellte „Leitfaden für den Netzanschluss von Stromerzeugungsanlagen mit typischen Beispielen“, nun überarbeitet und neu veröffentlicht. Die bereits gelebte Praxis der Netzbetreiber findet sich nun im neuen Leitfaden wieder.
Die Änderungen können wie folgt zusammengefasst werden:
- Bei allen angeführten „typischen Beispielen“ wird die bestehende Bezugsleistung, bei der Berechnung der Netzzutrittspauschale, nur bei PV-Anlagen Analgen < 20 kW abgezogen.
- Ergänzend wird jedoch explizit darauf hingewiesen, dass es sich bei den dargestellten Beispielen um übliche Netzanschlusskonstellationen unter Optimalbedingungen (gut ausgebautes Netz mit freien Kapazitäten) handelt. Weiters wird dezidiert angemerkt, dass die Rechtslage noch keine eindeutigen Regelungen für Kombinationen von Lasten, Speichern und (unterschiedlichen) Stromerzeugungsanlagen am selben Netzanschlusspunkt enthält.
Als Verband vertreten wir weiterhin die Meinung, dass die aktuell praktizierte Berechnung der Netzzutrittspauschale nicht der Intention des Gesetzgebers entspricht. Das Gutachten, welches ebenso zu dieser Schlussfolgerung kommt, finden Sie im Anhang. Mittlerweile liegen diesbezüglich auch bereits mehrere Fälle bei der Regulierungskommission der E-Control auf.
Die nächsten Schritte
- Das oberste Entscheidungsgremium ist nun die Regulierungskommission der E-Control. Die Entscheidungen zu den Fällen sind noch ausständig. Ggf. kommt es danach zu einer neuerlichen Änderung der Praxis.
- Falls Sie daher den Netzzutrittsvertrag verbindlich abschließen wollen und nur mit der Berechnung der Netzzutrittspauschale nicht einverstanden sind, könnten Sie folgende Formulierung verwenden um etwaige Rückanforderungen zu einem späteren Zeitpunkt tätigen zu können: „Aufgrund eines anderen Rechtsverständnis zur Berechnung der Netzzutrittspauschale gem. § 54 ElWOG wird das Netzzutrittsentgelt vorbehaltlich der Klärung der Rechtslage bezahlt und es ist mit der Zahlung kein Anerkenntnis verbunden.“
- Parallel dazu arbeiten wir daran, dass sich im neuen Strommarktgesetz (Entwurf für Spätherbst/Ende 2022 erwartet), die eigentliche Intention des Gesetzgebers deutlicher wieder findet.
Download
Den Leitfaden „Netzanschluss“, vom Juli 2022 gibt es hier zum Download:
https://www.e-control.at/documents/1785851/1811582/Leitfaden-Netzanschluss-v1-1.pdf/9d1841bb-e09d-963c-d59f-05e7b771df85?t=1659097466014
Wie vor kurzem berichtet, gab es in den letzten Wochen Neuerungen im Einkommenssteuergesetz in Bezug auf die Einspeisung von PV-Strom. In unserem beliebten „Ratgeber für den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen“ – kurz „Steuerleitfaden“ – ergänzten wir diese Neuerungen und aktualisierten zudem Informationen im Bereich der Landwirtschaft. Die Neuauflage können Sie unter pvaustria.at/wp-content/uploads/2022-Steuerleitfaden-Auflage_5.pdf herunterladen.
Vor kurzem sind folgende Änderungen des Einkommensteuergesetzes betreffend die Steuerpflicht für private PV-Anlagen-Besitzer in Kraft getreten:
Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12 500 kWh elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen sind Einkommensteuerbefreit, wenn die Engpassleistung der jeweiligen Anlage die Grenze von 25 kWp nicht überschreitet.
Was bedeutet dies nun im Detail:
Einkünfte aus der Einspeisung von elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen in das öffentliche Netz stellen grundsätzlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb dar, die jedenfalls steuerpflichtig sind, sofern der Veranlagungsfreibetrag von 730 Euro überschritten wird.
Mit der neuen Regelung soll Erleichterung für private PV-Anlagenbesitzer geschaffen werden, die den Strom primär zur privaten Eigenversorgung nutzen, denn aufgrund der steigenden Energiepreise müssen sich immer mehr Personen die Frage der richtigen steuerlichen Behandlung stellen.
Mit der Gesetzesänderung sind also Einkünfte aus der Einspeisung von höchstens 12.500 kWh elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen künftig steuerfrei (bei PV-Anlagen mit einer Engpassleistung von max. 25 kW). Die Einschränkung auf 25 kWp-Anlagen soll dabei sicherstellen, dass es sich lediglich um private Anlagen handelt, die nicht für gewerbliche Zwecke errichtet worden sind.
Bei Überschreiten der 12.500 kWh Einspeisung soll eine anteilige Befreiung zur Anwendung kommen (im Sinne eines Freibetrages). Der Freibetrag bezieht sich auf den einzelnen Steuerpflichtigen. Wird eine Anlage von mehreren Personen betrieben, steht der Freibetrag somit mehrmals zu. Ist andererseits ein Steuerpflichtiger an mehreren Anlagen beteiligt, steht ihm der Freibetrag nur einmal zu.
Den gesamten Gesetzestext können Sie hier nachlesen:
Einkommensteuergesetz 1988
Den adaptierten Absatz finden Sie unter:
§ 3. (1) 39. Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12 500 kWh…….
Das Land Niederösterreich hat nach der Novelle des Raumordnungsgesetzes Niederösterreich (Dez. 2020) nun den Entwurf für die „Zonen zur Umsetzung von PV-Freiflächen“ in Begutachtung geschickt.
Angesichts der Ankündigungen der NÖ-Landesregierung (März 2022), mit einem „Energiewende-Beschleunigungspaket“ ein deutliches Zeichen gegen die aktuelle Energiekrise zu setzen, wurde mit dem vorliegenden Entwurf zur Freiflächenzonierung keine Erleichterung geschaffen.
Eckdaten zum Zonierungsentwurf:
- Eine Fläche von 1.288 ha (angekündigt waren 1.500 ha) in 138 Zonen soll geschaffen werden
- Max. 5 ha/Zone möglich, ausweitbar auf 10 ha bei Vorlage eines Ökologiekonzepts
- Ausschlusskriterien (z.B. hochwertige Böden) und Eignungskriterien (z.B. Flächen um höherrangige Verkehrsverbindungen) bestimmen die Zonen
- Zusätzliche Limitierung durch Mindestnähe zu existierenden Umspannwerken
- Widmungskompetenz der Flächen liegt weiterhin bei den Gemeinde
- Genehmigungsverfahren (Naturschutz etc.) werden nicht erleichtert
- 4% der eingemeldeten Zonen (30.000 ha) wurden tatsächlich zoniert, zur Prüfung gelangten 18.000 ha
- Begutachtungsfrist des Entwurfs läuft bis 21. September 2022
Weitere Informationen: