STEIERMARK

Fördermöglichkeiten
In der Steiermark stehen Ihnen aktuell folgende Fördermöglichkeiten für Photovoltaik zur Verfügung:
Weitere Informationen
Landesförderungen
Die Förderung für nachhaltige Investitionen in Gebäudekühlung und Photovoltaikanlagen
durchgeführt von der Steirischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH SFG
Klimaveränderung und Urbanisierung, beschränkte Platzressourcen mit verdichteten Bauweisen – in diesem Kontext gewinnt auch das Thema Raumkühlung von Gebäuden zunehmend an Bedeutung. Daher unterstützt die Steirische Wirtschaftsförderung SFG Investitionsvorhaben, die den Kühlbedarf von Betriebsgebäuden reduzieren oder eine Bereitstellung der Kühlenergie durch umweltfreundliche Systemlösungen ermöglichen. Außerdem werden Investitionen in betriebliche Photovoltaikanlagen unterstützt. Die PV-Anlage muss nicht in Zusammenhang mit einer Gebäudekühlung stehen.
Gefördert werden Investitionsvorhaben in betriebliche und eigenverbrauchsoptimierte Photovoltaikanlagen mit folgenden Rahmenbedingungen:
- Die Mindestgröße der Anlage für KMU beträgt 100 kWp (Mittlere Unternehmen müssen bei Anlagen kleiner 200 kWp im Rahmen der Projektbewertung eine Energie- oder Umweltzertifizierung nachweisen.)
- Die Mindestgröße der Anlage für Großunternehmen beträgt 200 kWp
- Die Photovoltaikanlage muss eigenverbrauchsoptimiert geplant und errichtet werden. Dies ist im Zuge der Förderungsabrechnung durch ein befugtes Unternehmen zu bestätigen.
FÜR WEN?
- kleinste, kleine, mittlere und große Unternehmen
- Produktions-, Dienstleistungs- und Handelsbetriebe
WOFÜR?
- Investitionskosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Thema Raumkühlung und Klimatisierung oder der Errichtung einer Photovoltaikanlage stehen:
- Baumaßnahmen (Umbau/Sanierung)
- Anlagen und Anlagenteile
- Installationskosten
- Planungs- & Beratungskosten im Durchführungszeitraum
WIE VIEL?
KMU:
- 40 % der Investitionskosten
- min. 50.000 Euro Projektvolumen
Großunternehmen:
- 30 % der Investitionskosten
- min. 50.000 Euro Projektvolumen
WICHTIG!
- Das Förderansuchen muss VOR Beginn des Projektes eingereicht werden.
- Mit der Einreichung eines Förderungsansuchens erfolgt automatisch auch die Beantragung einer Förderung aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).
- Es können nur Kosten gefördert werden, die nach dem Einlangen des Ansuchens anfallen.
- Die eingereichten Projekte werden anhand von formalen und inhaltlichen Projektselektionskriterien beurteilt.
- Bei kofinanzierten Projekten sind die EFRE-Richtlinien 2014 – 2020 zu beachten.
- Das Projektvorhaben muss nachweisbar einen positiven Umweltbeitrag in Form einer Reduktion von CO2-Emissionen leisten. Die Mindesteinsparung an CO2 für KMU (kleinst, kleine und mittlere Unternehmen) beträgt 1 Tonne pro Jahr, für Großunternehmen 10 Tonnen pro Jahr.
Nützliche Links
- Homepage der Förderstelle
- Antragsformular
- Weitere Informationen
- Ansprechpersonen
Andreas Lackner | 0316 / 7093 328 | andreas.lackner@sfg.at
Martin Buchsbaum | 0316 / 7093 202 | martin.buchsbaum@sfg.at
Förderung von PV-Anlagen in Kombination mit Wärmepumpe
Die Vergabe von Förderungen für neue Luftwärme-, Grundwasser- und Erdwärmepumpen bei Ersatz von bestehenden fossilen Heizungssystemen, Stromheizungen
und Allesbrennern ist bei Wohngebäuden, Schulen, Schüler- und Studentenheimen, Kindergärten, Pflegeheimen, öffentlichen Sportanlagen, Vereinen und gemeindeeigenen Gebäude(teilen) und für Kleinstunternehmen möglich.
Laufzeit: 1. Jänner 2021 bis 31. Dezember 2021
Zuschlag von max. 500 Euro (nur bei Umstieg auf eine Luftwärmepumpe) für die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit mind. 2 kWp und mind. 1 kWp pro 5 kW Nennleistung der Wärmepumpe (bei A2W35).
Die Vergabe der Förderung erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren:
1. Förderungsantrag: Vor Lieferung und Montage der Anlage muss ein Förderungsantrag für die Maßnahme gestellt werden.
2. Förderungsauszahlung: Nach Errichtung der Anlage innerhalb von 9 Monaten ab
Zuteilung der Antragsnummer.
Die mögliche Förderung ist mit maximal 30 % der anrechenbaren Investitionskosten begrenzt.
Nützliche Links
Förderung von Innovativen PV-Anlagen
Das Land Steiermark fördert die Mehrkosten innovativer Anlagen, die bereits vorhandene Flächen wie Parkplätze, Verkehrsrandflächen oder befestigte Betriebsflächen nutzen.
Laufzeit: 31. März bis zum 30. September 2021.
WIE VIEL?
Insgesamt steht ein Fördervolumen von 1 Million Euro zur Verfügung. Die Leistung der Photovoltaikanlage muss mindestens 20 kWp betragen. Gefördert werden maximal
50 % der spezifischen Mehrkosten gegenüber den Errichtungskosten einer Referenzanlage aliquoter Größenordnung.
WOFÜR?
Gegenstand der Förderung sind Investitionen zur Neuerrichtung und Erweiterung von innovativen Photovoltaikanlagen mit Doppelnutzung:
- Bauwerksintegrierte Photovoltaikanlagen (BIPV)
- Photovoltaikanlagen mit farbigen Modulen, deren Ausführung eine Errichtung in Bereichen
des Ortsbild- und Landschaftsschutzes sowie in Altstadtschutzzonen von Graz ermöglichen - Anlagen mit Hybridkollektoren (PVT)
- Photovoltaikanlagen auf befestigten Betriebsflächen bzw. PV-Überdachungen (z.B. größere
Carports bei Reihen- oder Mehrfamilienhäusern, Parkraumüberdachungen)
Photovoltaikanlagen auf Straßen- bzw. Schienenverkehrsanlagen oder Verkehrsrandflächen
Photovoltaikanlagen auf Abbauflächen, Halden und Deponien - Agrar-PV
- Floating PV
Die Entscheidung, welche Projekte gefördert werden, wird durch eine ExpertInnen-Jury unter Einbeziehung folgender Kriterien getroffen:
- Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der eingereichten Unterlagen
- Plausibilität der Angaben
- Innovationsgehalt
- Realisierbarkeit des Konzeptes
- Nachahmungspotential des Konzeptes
- Angemessenheit der Kosten
Nützliche Links
Anzeige- und Genehmigungspflicht für PV-Anlagen
Bauanzeige: PV-Anlage mit einer Leistung bis 50 kW
Baugenehmigung: PV-Anlage mit einer Leistung > 50 kW
Anzeigepflicht: PV-Anlage mit einer Leistung bis 200 kW
Vereinfachtes Genehmigungsverfahren: PV-Anlage mit einer Leistung von 201 – 500 kW
Ordentliches Genehmigungsverfahren: PV-Anlage mit einer Leistung ab 501 kW
Im Freiland können Flächen bzw. Gebiete als Sondernutzung festgelegt werden. Als solche gelten insbesondere Flächen für Energieerzeugungs- und versorgungsanlagen.
PV-Freiflächenanlagen mit einer Mindestgröße von 2.500 m² benötigen Unterlagen zur Prüfung auf die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen. Der Schutz umfasst Tiere, Vögel, Pflanzen, Pilze, Mineralien und Fossilien.
Wichtige Informationen und Hilfestellungen

Bundesweite PV- und Speicherförderungen
Sollten einmal keine Landesförderungen in Ihrem Bundesland zur Verfügung stehen, werfen Sie auch einen Blick auf die bundesweiten Förderungen!

PV- und Speicherprofi-Suche
Hier können Sie die richtigen PV- und Speicherprofis in Ihrer Nähe suchen.

Solarkataster Steiermark
Der Solar-Potenzial-Kataster gibt Auskunft, wie gut bestehende Dachflächen für die solare Nutzung geeignet sind. Die Ergebnisse der Solarpotenzialanalyse sind im Internet publiziert. Der Solarpotenzialkataster für die Steiermark lässt sich einfach über das Kartierungssystem GIS-Steiermark abrufen.
Kontakte zu den Landesstellen
Kontakt Landesregierung
Amt der Steiermärkischen Landesregierung Fachabteilung Energie und Wohnbau Landhausgasse 7, 8010 Graz
Tel.: +43 (0) 316 / 877-4120
Fax: +43 (0) 316 / 877-3412
E-Mail: wohnbau@stmk.gv.at
Kontakt Landesregierung
für PV-Gemeinschaftsanlagen
Fachabteilung Energie und Wohnbau Landhausgasse 7, 8010 Graz
Tel.: +43 (0) 316 / 877-4351
Fax: +43 (0) 316 / 877-3780
Kontakt Wohnbauförderung
Tel.: +43 (316) 877-3719
Fax: +43 (316) 877-3780
E-Mail: wohnbau@stmk.gv.at

Kontakt zum Bundesverband Photovoltaic Austria
Kontakt
Montag bis Freitag: 10-15 Uhr
Tel. +43 1 522 35 81
E-Mail: office@pvaustria.at