Salzburg

Fördermöglichkeiten
In Salzburg stehen Ihnen aktuell folgende Fördermöglichkeit für Photovoltaik zur Verfügung.
Weitere Informationen
Landesförderungen
PV-Förderung für private Haushalte und Landwirte, Photovoltaik-Großanlagen
Es wird die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden im Bundesland Salzburg gefördert, mittels Direktzuschuss. Gefördert werden Privatpersonen, Landwirte, Vereine, Körperschaften des öffentl. Rechts, Gebietskörperschaften, natürliche und juristische Personen
FÜR WEN?
(1) Das Energieressort des Landes Salzburg gewährt eine Förderung für
1. die Errichtung von Photovoltaikanlagen für private Haushalten und Landwirte mit einer Leistung über 1 kWp auf oder an Gebäuden, wobei max. 15 kWp gefördert werden, oder 2-achsig nachgeführten Photovoltaikanlagen mit max. 2 kWp und die Erweiterung der Kollektorfläche.
Ermittlung der förderbaren Anlagenleistung: Gefördert werden max. 15 kWp. Die Berechnung der max. förderbaren Anlagenleistung erfolgt durch Multiplikation des Jahresstromverbrauchs [kWh] mit 0,0003. Der so berechnete Wert wird auf die nächste ganze Zahl aufgerundet. Bis zu einer Größe von max. 5 kWp kann die Multiplikation des Jahresstromverbrauchs mit 0,0003 und damit die Vorlage des Jahresstromverbrauchs entfallen.
Als Jahresstromverbrauch gilt der Verbrauch des vor dem Zeitpunkt der Antragstellung liegenden Jahres oder der Durchschnitt (arithmetischer Mittelwert) der letzten 3 vor dem Zeitpunkt der Antragstellung liegenden Jahre. Erhöht sich der Stromverbrauch nach der Antragstellung, kann der Wert in der Anlagenfertigstellung korrigiert werden, sofern die entsprechenden Nachweise (Jahresstromverbrauch des vor Fertigstellung liegendes Jahres) gemeinsam mit der Fertigstellung vorgelegt werden.
Alternativ wird die Errichtung einer 2-achsig nachgeführten Photovoltaikanlage in Freiaufstellung bis zu einer Größe von max. 2 kWp gefördert.
2. die Errichtung von Photovoltaik-Großanlagen und die Erweiterung der Kollektorfläche. Gefördert werden max. 200 kWp. Großanlagen im Sinne dieser Richtlinien sind:
a) Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen (mind. 10 Privatpersonen aus 4 Haushalten, je mind. 0,5 kWp) mit einer Leistung über 15 kWp, an denen Privatpersonen Anteile erwerben,
b) Photovoltaikanlagen für Nahwärmeversorgungseinrichtungen auf Basis erneuerbarer Energieträger mit einer Leistung über 15 kWp,
c) Photovoltaikanlagen auf Gebäuden von Vereinen oder konfessionellen Einrichtungen mit einer Leistung über 15 kWp.
WIE VIEL?
NEU: Die Förderung für private Photovoltaikanlagen ist nunmehr gemeinsam mit dem Klima- und Energiefonds kombinierbar und beträgt insgesamt maximal 400 €/kWp. Die Kombination mit der Förderung des Klima- und Energiefonds wird ausdrücklich empfohlen.
Förderung von PV-Anlagen für private Haushalte und Landwirte:
- Der Fördersatz beträgt bei dach- oder gebäudeintegrierten Anlagen 150 €/kWp für das 1. bis 15. kWp (bei 2-achsig nachgeführten Anlagen 150 €/kWp für max. 2 kWp)
- Die Förderung ist auf maximal 35 % der gesamten förderungsrelevanten Brutto–Investitionskosten gemäß Abrechnung beziehungsweise gemäß der maximalen Förderungssätze laut AGVO (Verordnung (EU) Nr. 651/2014) begrenzt.
Die Förderung besteht aus Sockelbetrag und Zuschuss in Höhe von 20% der Netto–Investitionskosten bis zu einer max. geförderten Leistung von 200 kWp.
Sockelbetrag ist abhängig von der Gebäudenutzung:
- Photovoltaik Gemeinschaftsanlagen: 10.000 €
- Nahwärmeversorgungseinrichtungen auf Basis erneuerbarer Energieträger: 5.000 €
- Gebäuden von Vereinen oder konfessionellen Einrichtungen: 5.000 €
- Photovoltaikanlagen auf Nahwärmeversorgungseinrichtungen, Gebäuden von Vereinen oder konfessionellen Einrichtungen mit Investition, Betrieb und Wartung durch Dritte: 7.500 €
Max. werden folgende Gesamtanlagenkosten anerkannt, bei einer Anlagengröße
- bis 20 kWp: 1.700 €/kWp
- über 20 kWp bis 50 kWp: 1.500€/kWp
- über 50 kWp bis 100 kWp: 1.300€/kWp
- über 100 kWp: 1.200€/kWp
- Die Förderhöhe ist auf max. 40% der gesamten Netto–Investitionskosten gemäß Abrechnung beschränkt.
- Förderungen für Anlagen, die eine Tarifförderung durch die OeMAG erhalten, werden gemäß „De-minimis“-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013) vergeben.
Nützliche Links
Betriebliche Photovoltaik-Anlagen
Ziel der Förderungsaktion ist es, Unternehmen dazu zu motivieren, Photovoltaik-Anlagen zu errichten, um ihren Strombedarf zunehmend aus erneuerbarer Energie zu decken. Erzeugung und Verbrauch sollen möglichst gut aufeinander abgestimmt sein, um einen hohen Eigenverbrauchsanteil zu erzielen. Durch die Förderungsaktion sollen betriebliche Investitionen ausgelöst werden und zugleich ein Beitrag zur Erreichung der Klimaziele geleistet werden.
Die Förderungsaktion „betriebliche Photovoltaik-Anlagen“ wird ab 1.5.2022 wieder im Rahmen des Salzburger Wachstumsfonds aufgenommen und mit Ausschöpfung des Budgets, spätestens aber mit 31.12.2022 beendet.
FÜR WEN?
Förderungsempfänger können Unternehmen sein (damit gemeint sind erwerbswirtschaftlich tätige, gewinnorientierte Unternehmen, nicht jedoch landwirtschaftliche Betriebe), die ihren Betriebsstandort in Salzburg haben.
WAS UND WIEVIEL WIRD GEFÖRDERT?
Nützliche Links
Wichtige Informationen und Hilfestellungen

Bundesweite PV- und Speicherförderungen
Sollten einmal keine Landesförderungen in Ihrem Bundesland zur Verfügung stehen, werfen Sie auch einen Blick auf die bundesweiten Förderungen!

PV- und Speicherprofi-Suche
Hier können Sie die richtigen PV- und Speicherprofis in Ihrer Nähe suchen.

Solarkataster Salzburg
Der Solar-Potenzial-Kataster gibt Auskunft, wie gut bestehende Dachflächen für die solare Nutzung geeignet sind. Die Ergebnisse der Solarpotenzialanalyse sind im Internet publiziert. Der Solarpotenzialkataster für Salzburg lässt sich einfach über das Kartierungssystem SAGIS abrufen.
Kontakte zu den Landesstellen
Kontakt Landesregierung
Referat Energiewirtschaft und -Beratung
Fanny-von-Lehnert-Straße 1, 5010 Salzburg
Tel.: +43 (0) 662 / 8042- 2348
Handy: +43 (0) 664 / 60822 2 2348
E-Mail: gerhard.loeffler@salzburg.gv.at