Fördermöglichkeiten
In Niederösterreich stehen Ihnen aktuell folgende Fördermöglichkeiten für Photovoltaik zur Verfügung:
Die neue Förderung ist – wie schon die bestehende Eigenheimförderung – ein Darlehen des Landes Niederösterreich mit einem garantierten Zinssatz von 1 % auf die gesamte Laufzeit, welche 27,5 Jahre beträgt. Dies hat den Vorteil für Sie, dass das Darlehen keinen Zinsschwankungen ausgesetzt ist. Darüber hinaus ist die Rückzahlung gestaffelt. Somit zahlen Sie in den ersten Jahren weniger, wenn Ihr Budget ohnehin durch den Hausbau belastet ist. Die Rückzahlungsraten werden erst über die Jahre höher.
Ergänzungen zur Basisförderung „Wie optimiere ich meine Haustechnik, die Sicherheit, die Ökologie und die Behaglichkeit?“
Ergänzungen zur Basisförderung sind für Photovoltaik und/oder Solaranlagen, die Unterschreitung eines maximalen Gesamtheizwärmebedarfes des Wohnhauses, die Verwendung ökologischer Baustoffe, eine grüne Infrastruktur, ein passiver Sonnenschutz, der Einbau einer Wohnraumlüftung und für Sicherheitsmaßnahmen am Wohnhaus möglich.
Daraus sind bis zu 35 Punkte zu € 300,- pro Punkt möglich für die Neuerrichtung von einem Eigenheim sowie den Ersterwerb eines Reihenhauses von einem hierzu befugten Bauträger.
Keine Bauanzeige:
PV-Aufdachanlage (keine Leistungsbeschränkung)
PV-Freiflächenanlage mit einer Leistung bis 50 kW
Bauanzeige:
PV-Freiflächenanlage mit einer Leistung ab 51 kW
PV-Anlagen in Schutzzonen und erhaltungswürdigen
Altortgebieten.
Keine Genehmigung:
PV-Anlage mit einer Leistung bis 200 kW
Vereinfachtes Genehmigungsverfahren:
PV-Anlage mit einer Leistung von 201 bis 500 kW
Ordentliches Genehmigungsverfahren:
PV-Anlage mit einer Leistung ab 501 kW
PV-Anlagen mit einer Leistung über 50 kW als Freiflächenanlagen sind ein Anzeigepflichtiges Vorhaben und dürfen nur im Grünland mit der Widmung „Grünland-Photovoltaikanlagen“ errichtet werden (gem. § 20 Abs. 2).
PV-Freiflächenanlagen größer 2 Hektar können nur auf Flächen errichtet werden wenn diese im überörtlichen Raumordnungsprogramm ausgewiesen sind (gem. § 53 Abs. 16). Ausgenommen davon sind Altlasten gemäß Altlastensanierungsgesetz, Deponien, die dem Abfallwirtschaftsgesetz unterliegen.
PV-Anlagen auf Freiflächen außerhalb des Ortsbereiches benötigen eine Bewilligung nach NÖ Naturschutzgesetz 2000.
Hinweis zur Gewerbeordnung in Niederösterreich: Unabhängig von der Anlagengröße der PV-Anlage (Engpassleistung) löst die PV-Anlage selbst idR keine Genehmigungspflicht nach der GewO aus. Da die PV-Anlage aber in diesem Fall Teil einer gewerblichen Betriebsanlage sein wird, und im Verfahren nach der GewO auch Auswirkungen auf allfällige andere Anlagenteile zu prüfen sind, kann in speziellen Einzelfällen, vor allem bei größeren Anlagen ab 200 kWp eine anzeige- oder genehmigungspflichtige Änderung der Betriebsanlage vorliegen.
Achtung – der Genehmigungsleitfaden befindet sich aktuell in Überarbeitung und steht demnächst wieder zur Verfügung!
Sollten einmal keine Landesförderungen in Ihrem Bundesland zur Verfügung stehen, werfen Sie auch einen Blick auf die bundesweiten Förderungen!
Hier können Sie die richtigen PV- und Speicherprofis in Ihrer Nähe suchen.
Der Solar-Potenzial-Kataster gibt Auskunft, wie gut bestehende Dachflächen für die solare Nutzung geeignet sind. Die Ergebnisse der Solarpotenzialanalyse sind im Internet publiziert.
Derzeit gibt es für folgende Städte in Niederösterreich einen Solar-Potenzial-Kataster:
St. Pölten: https://st-poelten.map2web.eu/
Baden: https://baden.msgis.net/
über
Der Bundesverband Photovoltaic Austria ist die freiwillige und überparteiliche Interessensvertretung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Photovoltaik und Stromspeicherung in Österreich. Dabei vertritt er die Interessen der gesamten Wertschöpfungskette (Produktion, Handel und Errichtung) gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit.