Antworten zu häufigsten Fragen
PV und Stromspeicherung

Antworten auf die häufigsten Fragen

Als Verband haben wir die häufigsten Fragen und Antworten rund um die Themen Photovoltaik und Stromspeicherung, die uns erreichen gesammelt und hier für Sie aufbereitet. Stöbern Sie durch unsere gesammelte Fragenliste und erweitern Sie Ihr Wissen!

ich bin auf der suche nach …

Ja, eine PV-Anlage lohnt sich: Die optimale Leistung bzw. Größe der PV-Anlage hängt vom aktuellen sowie geplanten Stromverbrauch ab, aber auch vom Betriebsmodell.

Mit dem SONNENKLAR-RECHNER errechnen Sie in wenigen Schritten Ihre individuelle und optimal ausgelegte Anlagenlösung.

Bei optimaler Ausrichtung werden für 1 kWp ca. 5 – 7 m² Modulfläche benötigt. Der Jahresertrag beträgt ca. 900 – 1.100 kWh / kWp pro Jahr.

Bei Steildächern kann diese Fläche eins zu eins als Dachfläche betrachtet werden.

Bei aufgeständerten Anlagen, z.B. auf Flachdächern, werden die PV-Module mit Hilfe einer Tragkonstruktion aufgeständert. Um Verschattungen zu vermeiden, bedarf es daher einen Abstand zwischen den Modulreihen und bis zu 15 m² Dachfläche pro 1 kWp. Werden aufgeständerte Anlagen sowohl in Ost- als auch in West-Orientierung montiert, kann der Flächenbedarf wieder reduziert werden und liegt zwischen den genannten 5-7 m² und 15 m² Dachfläche.

Die Wirtschaftlichkeit hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Anschaffungskosten für Photovoltaik Komponenten
  • Anlagengröße
  • Netzanschluss
  • Statik / Unterkonstruktion
  • Dachstruktur
  • Spezialanwendung Fassade
  • Förderungen
  • Strompreis für Bezug & Einspeisung

 

Weitere Informationen finden Sie hier.  

 

Eine für Sie passende Förderung finden Sie über unseren SonnenKlar Förderkompass.

Dieser ermöglicht Endkund*innen sich mittels weniger Klicks über passende Bundes- und Landesförderungen zu ihrem Projekt zu informieren und bietet alle relevanten Kontaktinformationen zu den entsprechenden Förderstellen. Der SonnenKlar Förderkompass ist kostenlos abrufbar. Bei Fragen zu den jeweiligen Förderungen nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit der entsprechenden Förderstelle auf.

Weitere PV-Online-Tools finden Sie hier.

Grundsätzlich gilt, wenn keine Ausschließung in den Förderrichtlinien angeführt ist, ist eine Kombination möglich. Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Förderstellen.

Der Eigenverbrauch ist das Verhältnis zwischen direkt genutzter PV-Energie und gesamt erzeugter PV-Energie.

eigenverbrauch formel | Photovoltaik Österreich

Der Autarkiegrad gibt an, zu welchem Teil die PV-Anlage den gesamten Energiebedarf des Haushalts/Gewerbes gedeckt hat.

autarkiegrad formel | Photovoltaik Österreich

Weitere Informationen unter: https://pvaustria.at/optimaler-eigenverbrauch/ und in der Eigenverbrauchsbroschüre/Future Loading.

Eine Pauschalaussage zu den Anschaffungskosten einer PV-Anlage ist nicht möglich, da sie von mehreren Faktoren abhängen und dabei auch stark variieren können. Dabei gibt es mittlerweile verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten, die bei der Anfangsinvestition unterstützen.

 

Rahmenbedingungen, die die Anschaffungskosten beeinflussen:

  • Anlagenleistung/-größe
  • Komponenten (Qualität, Anzahl)
  • Vorhandene Infrastruktur (Gebäudedach/Freifläche, Zustand, Zugänglichkeit, Montierbarkeit)
  • Behördliche Anforderungen (Anzeige, Genehmigung)
  • Netzanschluss

 

Weitere Informationen unter: https://pvaustria.at/pv-betriebskosten/  

PV-Anlagen sollen regelmäßig durch Sichtkontrolle der Anlagenbetreiber*innen überprüft werden. Zusätzlich ist lt. ÖVE E 8101 eine wiederkehrende elektrotechnische Überprüfung bei öffentlichen und gewerblichen Anlagen im Abstand von 5 Jahren erforderlich. Alle 3 Jahre bei Feuchtigkeit, Nässe und extremen Temperaturen von -20 bis 40°C. Treffen mehrere außergewöhnliche Faktoren zusammen, empfiehlt es sich die Anlage einmal im Jahr zu überprüfen (Elektrotechnikschutzverordnung 2012).

Auch im privaten Bereich müssen elektrische Anlagen in geeigneten Zeitabständen überprüft werden. Der für die Anlage Verantwortliche hat dies zu veranlassen. Für Haus- und Wohnungsanlagen ist dies mindestens alle 10 Jahre durchzuführen (OVE Richtlinie R5 (Anlagen für Laien Oktober 2010)).

 

Die ungefähren Kosten für eine Überprüfung betragen ca. 15 €/kW bei Anlagen mit 100 kWp und 100 €/kWp bei 5 kWp.

Im Elektrotechnikgesetz 1992 und Elektroschutzverordnung 2012 finden sich dazu Informationen:  

  • 3.1 Elektrische Betriebsmittel und elektrische Anlagen sind innerhalb des ganzen Bundesgebietes so zu errichten, herzustellen und Instand zu halten und zu betreiben, dass ihre Betriebssicherheit, die Sicherheit von Personen und Sachen, ferner in ihrem Gefährdungs- und Störungsbereich der sichere ungestörte Betrieb anderer elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sowie sonstiger Anlagen gewährleistet ist.

Wiederkehrende Prüfungen lt. Elektroschutzverordnung 2012 § 9:

  • 5 Jahre: maximaler Abstand von wiederkehrenden Prüfungen
  • 10 Jahre bei geringen Belastungen insbesondere Büros, Handels- und Dienstleistungsbetrieben

 

Mit den ÖNORMEN B 1300 und B 1301 werden Orientierungshilfen für regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und zerstörungsfreien Begutachtungen von Gebäuden angeboten:

  • ÖNORM B 1300 „Objektsicherheitsprüfungen für Wohngebäude – Regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und zerstörungsfreien Begutachtungen; Grundlagen und Checklisten“
  • ÖNORM B 1301 „Objektsicherheitsprüfungen für Nicht-Wohngebäude – Regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und Begutachtungen, Grundlagen und Checklisten“

Eine PV-Anlage muss entweder in eine bestehende Versicherung integriert werden oder es braucht eine eigene Haftpflichtversicherung.

In Deutschland ist die Montage einer PV-Anlage auf einem asbesthaltigen Dach in den meisten Fällen verboten.

In Österreich gibt es keine eindeutige Regelung. Aufgrund des Alters des asbesthaltigen Daches ist vermutlich ohnehin eine Dachsanierung notwendig. Grundsätzlich ist das Freisetzen von Asbestfasern verboten. Beim Anbohren von Platten aber auch beim Herausdrehen bestehender Schrauben besteht die Gefahr, dass Fasern freigesetzt werden. Für Bearbeitung sind Schutzanzug und FFP2-Maske erforderlich. Eine zweite Person mit gleicher Ausrüstung muss Absaugen.

Die Lebensdauer entsprechender Dach- und Fassadenverkleidungen hängt von den Umwelteinflüssen am Standort ab und sind vom/von der Dachdecker*in zu überprüfen.

Asbest wurde in Bauteilen (Dach- und Fassadenplatten) 1990 verboten. Ein entsprechendes Dach ist mindestens 30 Jahre alt. Bei einer möglichen Lebensdauer der Photovoltaik-Anlage von mindestens 25 Jahren ist während dieser Zeit mit einer Dachsanierung und damit Demontage der Anlage zu rechnen.

Folgende Parameter sind vor der Planung einer PV-Anlage zu überprüfen:

  • Freie Fläche
    Zusammenhängende Flächen in entsprechender Größe sind erforderlich. Dachverschneidungen, Kamine und Dachflächenfenster sowie daraus resultierende Verschattungen begrenzen die nutzbare Fläche.
  • Orientierung
    Eine Orientierung von Südosten bis Südwesten gilt als optimal.
    Im Flachdachbereich werden vielfach Anlagen mit leichter Neigung und Orientierung nach Ost und West installiert. Damit wird die maximale installierte Leistung zwar nicht voll ausgenutzt, der Ertrag ist aber ähnlich, eventuell sogar höher, und steht über den ganzen Tag verteilt zur Verfügung (keine Mittagsspitze). Die Eigennutzung kann damit gesteigert werden.
  • Dachstatik
    Die Statik des Dachstuhls beziehungsweise der Flachdachkonstruktion muss speziell bei alten Gebäuden von Fachexpert*innen überprüft werden.
  • Beschattung
    Grundsätzlich ist zu prüfen, ob das Dach durch Pflanzen, Gebäude oder Topografie beschattet wird. Möglicherweise kann auf einem Nebengebäude (Garage, Carport, etc.) oder senkrecht in der Fassade die Anlage trotzdem errichtet werden.
    Eine Photovoltaik-Anlage kann auch senkrecht stehend als Zaun errichtet werden. Hier werden bifaziale Module (spezielle Art von PV-Modulen, die auf beiden Seiten Solarzellen tragen und somit Strom aus direktem und reflektiertem Licht erzeugen) verwendet. Die Anlagen werden Ost-West orientiert und können Morgen- und Abendspitze optimal nutzen. Auch Nord-Süd-Anlagen sind möglich – speziell bei reflektierenden Flächen wie Wasser oder Schnee kann der Ertrag erhöht werden.

Bei modernen Photovoltaik-Modulen kann mit folgende Stromerträgen gerechnet werden:

1 kWp ≙ 6 m² ≙ 1.100 kWh/Jahr à  m² ≙ 183 kWh/m² Jahr

Die Lebensdauer beträgt bei Modulen ca. 25 Jahre und beim Wechselrichter ca. 12 – 16 Jahre. Module weisen allerdings während ihrer Lebenszeit einen Leistungsabfall auf – Degradation auf ca. 0,5% / Jahr.

Es gibt keine Zertifikate/Label, aber anhand folgender Merkmale ist eine (eigenständige) Bewertung möglich:

  • Zellmaterial
  • Modulaufbau
  • Technische Daten (Modulleistung, Modulwirkungsgrad, Leistungsdichte, Busbars, Positive Selektion / Plussortierung)
  • Garantie (Leistungs-/Produktgarantie)
  • Zellaufbau
  • Spezielle Qualitätskriterien
  • Wechselrichter
  • Kabelmaterial und Stecker

Grundsätzlich ist es sinnvoll möglichst viel selbsterzeugten Strom zu verwenden. In diesem Fall ersparen Sie sich den Stromzukauf bestehend aus Energiepreis, Netzpreis, Steuern und Abgaben. 
In weiterer Folge erkundigen Sie sich bei Ihrem Stromversorger, was für den eingespeisten Strom bezahlt wird. Es gibt auch Privatunternehmen, die sich auf die Vermarktung von Strom aus Photovoltaikanlagen spezialisieren.

Der PV-Strom kann aber auch an andere Stromversorger verkauft werden. PV-Austria bietet eine eigene Plattform für Überschusseinspeiser an, wo Stromabnehmer und deren Konditionen abrufbar sind. Diese Plattform bietet Ihnen einen Überblick jener Energieversorgungsunternehmen, die Ihren produzierten und überschüssigen PV-Strom abkaufen (zur Abnahme verpflichtet ist nur die OeMAG, die den Marktpreis zahlt). Gelistet sind nur Mitglieder von PV Austria.

Ob und wie viel Strom ins Netz eingespeist wird, entscheidet der Anlagenbetreiber und die freien Kapazitäten im Stromnetz. Es wird unterschieden zwischen Inselanlage, Volleinspeisung und Überschussanlage.

 

·         Inselanlage

Bei der Inselanlage gibt es keinen Netzanschluss und der PV-Strom wird nicht eingespeist. Die PV-Anlage versorgt die gesamte Verbrauchsanlage. Ein Speicher ist unbedingt notwendig. Die PV-Anlage und der Speicher sind nach den Kriterien Strombedarf, jahreszeitliche Nutzung, Nutzungsdauer und Zeit zum Wiederbeladen zu bemessen. (Beispiel: Funkstation, Berg-, Jagd-, Bade- und Fischerhütte; Notrufstationen und Temperaturanzeigen auf Autobahnen).

 

·         Volleinspeisung

Bei Volleinspeisung wird der gesamte Strom der Photovoltaikanlage ins öffentliche Netz eingespeist. Entscheidungskriterium sind meist die verfügbare Fläche und mögliche Einspeisetarife bzw. Stromverbrauch an Ort und Stelle und Verfügbarkeit im Stromnetz. Hierfür wird ein eigener Zähler benötigt.

 

·         Überschusseinspeisung

Bei der Überschusseinspeisung wird der Stromanteil, der nicht selbst verbraucht wird, als Überschuss ins öffentliche Netz eingespeist. Die Anlage wird auf den möglichen Eigenstrombedarf bemessen.

Anlagen unter 0,8 kVA (rund 800 W), z.B. Steckermodule gelten bei den meisten Netzgesellschaften als Kleinsterzeugungsanlage. Es ist kein Netzzugangsvertrag erforderlich. Trotzdem sind diese Anlagen mit einer vereinfachten Anmeldung beim Netzbetreiber bekanntzugeben. Details müssen mit dieser abgeklärt werden.

Mit dem SONNENKLAR-RECHNER können Sie in wenigen Schritten Ihren Eigenverbrauchsanteil berechnen.

Eine „Kleinsterzeugungsanlage“ auch „Balkonmodul“ genannt, ist eine Erzeugungsanlage, deren Engpassleistung in Summe weniger als 0,8 kW pro Anlage eines Netzbenutzers beträgt (laut Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz, kurz ElWOG).

 

Die Norm OVE 8101:2019-01-01/551.7.2 beschreibt den Anschluss einer Erzeugungseinrichtung an den Endstromkundenkreis als nicht normgerecht. Das Balkonkraftwerk kann daher nur errichtet werden, wenn ein Elektriker die Hausanlage kontrolliert, die Sicherungen gegebenenfalls austauscht und die Steckerverbindung „laiensicher“ ist. Diese Norm ist zwar gesetzlich nicht bindend, kann aber als Stand der Technik betrachtet werden. Interessierte und Besitzer sollten mit ihrer Versicherung etc. abklären, ob das Einbringen eines solches Systems gegen diverse Verträge/Vorschriften verstößt.

 

Grundsätzlich kann für ein Balkonkraftwerk über die Bundesförderung nach dem EAG ein Förderantrag gestellt werden, sofern die Anlage eine Zählpunktnummer hat und diese mit dem Stromnetz verbunden wird. Ob eine Landesförderung für Balkonkraftwerke verfügbar ist, erfragen Sie bitte direkt beim jeweiligen Land. Informationen dazu finden Sie im SonnenKlar Förderkompass.

Der Anschluss der PV-Anlage und die Einspeisung in das Stromnetz ist mit dem jeweiligen Netzbetreiber abzuklären. Vorhandene Netzkapazitäten, aber auch Veränderungen der Spannung im Netz, über den tolerierbaren Rahmen hinaus, beeinflussen die Entscheidung des Netzbetreibers zur möglichen Einspeiseleistung. Bei PV-Anlagen bis 20 kW ist, gemäß dem aktuellen Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (§ 17a ElWOG 2010), vorgeschrieben, dass der Netzbetreiber eine Einspeiseleistung im Ausmaß der bestehenden Bezugsleistung (meist 4 kW oder 8 kW) ermöglichen muss.

 

Alles Wichtige rund um den Netzanschluss von PV-Analgen und Stromspeicher, die Rechte, Pflichten und Fristen des Anlagenbetreibers sowie des Netzbetreibers und vor allem die Grundlagen nach dem Elektrizitätsgesetz (kurz ElWOG) haben wir hier zusammengefasst:  www.pvaustria.at/eag-netzthemen.

 

Wenn Sie mit der Qualität einer Dienstleistung Ihres Netzbetreibers nicht zufrieden sind, können Sie einen formlosen Streitschlichtungsantrag an die Schlichtungsstelle der E-Control richten. Sinnvollerweise sollten Sie vorher für einen Lösungsversuch den betroffenen Netzbetreiber kontaktiert haben.

Für Förderungen ist die Modulleistung (Peakleistung, kWp) relevant. Für das Stromnetz (und den Netzbetreiber) ist es die maximale Einspeiseleistung.

Es kommt vermehrt vor, dass Kunden sich zu einem intelligenten Einspeisemanagement entschließen, um den Eigenverbrauch zu erhöhen. In diesem Fall ist die maximale Einspeiseleistung geringer als die Spitzenleistung der Anlage. Falls kein Einspeisemanagement umgesetzt wird, ist die maximale Einspeiseleistung oft die Wechselrichterleistung.

Grundsätzlich gilt: Der Strom darf aktuell nicht einfach an Dritte verkauft werden.

 

Es besteht die Möglichkeit bei Grundstücken derselben Eigentümer*in, eine Direktleitung von Grundstück A nach Grundstück B zu errichten und betreiben. Eine Abklärung muss mit der elektrizitätsrechtlichen Behörde und dem Netzbetreiber erfolgen.

Inselanlage

Es besteht kein Anschluss an das öffentliche Netz – Es dürfen Kraftwerk und Kund*in oder auch mehrere Kund*innen beliefert werden. Leitungen dürfen nur sternförmig vom Kraftwerk abgehen und es darf im Netz keine Abzweiger geben – sonst entsteht die Struktur eines Verteilnetzes.[1]

Netzparallelbetrieb

Kraftwerk und/oder Kund*in dürfen ans Netz angeschlossen werden, es ist aber zu gewährleisten, dass kein Netzstrom über die Direktleitung vom Kraftwerk zur Kund*in oder umgekehrt geleitet werden darf.

Umgesetzte Beispiele:

  • Photovoltaikanlage Kläranlage Baden

Die Kläranlage ist mit einer Direktleitung unter der B210 mit der PV-Anlage verbunden. Diese wird für den Eigenbedarf der Kläranlage betrieben.

 

  • Power to Heat Neusiedl

Vom Umspannwerk des Windparks wird eine Direktleitung zum Heizwerk in Neusiedl errichtet, dort wird eine Großwärmepumpe mit Wasser- und Batteriespeicher betrieben

[1]  Ökostrom direkt: Rechtliche Vorgaben für Direktleitungen (Moser & Stangl, 2020)

https://www.nhp.eu/de/news/news-aktuell/2020/2020_02-oekostrom-direkt_stangl.pdf

Bei einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage können sich etwa Mieter*innen oder Eigentümer*innen in Mehrparteienhäusern, aber auch in Bürogebäuden oder Einkaufszentren zusammenschließen, um gemeinsam eine PV-Anlage zu nutzen.

Auf der Website der Koordinationssstelle Energiegemeinschaften ist alles Wichtige zum Thema gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen kompakt zusammengefasst. 

Einfach gesagt, ist eine Energiegemeinschaft der Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmern, zur gemeinsamen Produktion und Verwertung von Energie. Seit der Novelle des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (kurz ElWOG) ist es möglich, neben gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen auch Energiegemeinschaften zu bilden.

Konkret gibt es zwei Varianten für eine Energiegemeinschaft:

Wenn Sie weitere Fragen zu Energiegemeinschaften haben, bitten wir Sie, sich direkt an die Beratungsstelle der Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften zu wenden.

Daneben gibt es auch so genannte Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (siehe obere Frage), die es ermöglichen, dass der Sonnenstrom innerhalb des Gebäudes genutzt wird.

Die jeweiligen Anzeigen- und Genehmigungspflichten sind abhängig von der Anlagengröße und dem Bundesland. Informationen dazu finden Sie unter https://pvaustria.at/rechtlicher-rahmen/ und in der Kurzversion des Leitfadens zur Anzeige- und Genehmigungspflicht  von PV-Anlagen. Die Vollversion steht nur unseren Mitgliedern zur Verfügung (Download im internen Bereich).

Bei der Errichtung einer PV-Anlage bzw. eines Stromspeichers sind verschiedene Normen und Richtlinien zu beachten. Hier werden die wichtigsten rechtlichen Grundlagen kompakt zusammengefasst.

Beachten Sie dazu auch unser Ausbildungsangebot.

Bei der Anschaffung und dem Betrieb von PV-Anlagen und Stromspeicher muss auch auf steuerliche Aspekte geachtet werden. Dies beinhaltet die Einkommensteuer, Umsatzsteuer und die Elektrizitätsabgabe. Details finden Sie im Steuer–Ratgeber für den Betrieb von Photovoltaikanlagen sowie unter https://pvaustria.at/rechtlicher-rahmen/.

Seit 1.7.2014 fallen PV-Module in den Geltungsbereich der Österreichischen Elektroaltgeräte-verordnung (EAG-VO)      
Hersteller, Importeure und Händler (Erst-in-Verkehr-Bringer) müssen Module, die sie in Österreich Verkehr in gebracht haben, unentgeltlich vom Endverbraucher zurücknehmen.        
Wurden vom jeweiligen Unternehmen bereits vor dem 1.7.2014 Module in Österreich vertrieben, so müssen auch ältere Module bei Erneuerung mit modernen Modulen zurückgenommen werden.

 

Derzeit gibt es keine Sammelstelle für Endkunden![1]    
Werden keine neuen Module montiert, oder ist der Erst-in-Verkehr-Bringer nicht mehr greifbar, sind die Nutzer*innen für die Entsorgung verantwortlich. [2]

 

Weitere Informationen unter https://pvaustria.at/rechtlicher-rahmen/ und im Infoblatt Herstellerverpflichtung nach EAG-VO und BATT-VO

[1] PV-Module richtig entsorgen (UFH, 2018)

https://ufh.at/pv-module-richtig-entsorgen/

[2] Alte Photovoltaik Anlagen sind kein Sondermüll – sie werden umweltgerecht entsorgt und wiederverwertet! (Rotter, 2020)

https://elektrotechnikblog.at/alte-photovoltaik-anlagen-sind-kein-sondermuell-sie-werden-umweltgerecht-entsorgt-und-wiederverwertet/

  • Entsorgung von defekten Wechselrichtern (seit 13.8.2005):
  • Wechselrichter sind als Haushaltsgeräte zu melden und bereits bei In-Verkehr-Setzung bei einem Sammel- und Verwertungssystem zu entpflichten.
  • Sie können daher auch an den kommunalen Altgeräte-Sammelstellen abgegeben werden.
  • Entsorgung von defekten Speicher-Batterien seit dem 26.9.2008
  • Entsorgung von defekten Modulen seit dem 1.7.2014 (interne Verlinkung zu oberer Frage)
  • Sämtliche Komponenten einer PV-Anlage seit 1.1.2016

Ungefähr 2/3 des Stroms werden bei der PV-Anlage in den Sommermonaten zur Verfügung gestellt. Die Frage: „Was ist genug?“ muss genauer definiert werden.

Grundsätzlich ergeben sich bei kalten Temperaturen höhere Leistungen (Leistungsabnahme bei Temperaturanstieg). Allerdings steht diese Leistung durch die kürzere Einstrahldauer entsprechend kürzer zur Verfügung und der Tagesertrag ist geringer als im Sommer.

An Wintertagen ist der Einstrahlwinkel der Sonne flacher als im Sommer. Bei steiler oder senkrechter Aufstellung der Module erhöht sich der winterliche Ertrag daher. Bifaziale Module (spezielle Art von PV-Modulen, die auf beiden Seiten Solarzellen tragen und somit Strom aus direktem und reflektiertem Licht erzeugen) erreichen durch die Reflexion auf Schnee oder Wasserflächen in der Front der Anlage zusätzlich höhere Erträge. In Gebieten mit ausreichender Schneebedeckung sorgen bifaziale Module bei Freiflächenanlagen und senkrechte freistehenden PV-Modulen (Agri-PV) für höhere Erträge im Winter.

Auf Basis des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes sollen bis 2030 zusätzlich 11 Terawattstunden (TWh) Sonnenstrom produziert werden – Österreichweit. In einer Studie der Österreichischen Energieagentur, wurden die Bereiche Stromaufbringung, Energieeffizienz und Treibhausgasemissionen untersucht und kommt zu dem eindeutigen Ergebnis: Die Potenziale für den Ausbau der erneuerbaren Energien sind vorhanden und das Ziel von zusätzlich 27 TWh erneuerbarer Strom und 11 TWh Sonnenstrom ist mit den richtigen Rahmenbedingungen definitiv machbar.

 

Weitere Informationen zum PV-Zubau in den Bundesländern:

PV-Entwicklung in den Bundesländern

PV-Entwicklung in den Gemeinden

 

Marktstatistik 2022

Verbrauch E-Auto ca.                                                            20 kWh/100 km         
Stromerzeugung PV-Anlage                                                 ca. 1.100 kWh/kWp

 

Beispiel für bilanzielle Abdeckung (Angebot PV-Strom und Bedarf Ladestrom stimmen eventuell zeitlich nicht überein). Bitte für eigene Berechnungen die spezifischen Werte anpassen:

 

 

Fahrleistung                                        15.000 km/Jahr

spezifischer Stromverbrauch             20 kWh/100 km         

Jahresverbrauch                                3.000 kWh/a

spezifischer PV-Ertrag                       1.100 kWh/kWp        

PV-Leistung                                        2,73 kWp

spez. Fläche                                       6 m²/kWp                   

Modulfläche                                                   16,4 m²

Stromerzeugung                                3003k Wh/Jahr

 

Für die Bemessung der PV-Anlage, zur Beladung des E-Autos sind folgende Kriterien

  • Steht das Auto bei Sonnenschein zu Hause?
  • Besteht ein Energiemanagement, dass die Ladeleistung dem PV-Ertrag anpasst?
  • Werden viele Langstrecken mit erforderlicher Ladung unterwegs gefahren? Nutzen Sie dafür auch unseren SONNENKLAR-RECHNER.

Als Verband haben wir über Österreich verteilt Mitglieder, die für Sie zu den unterschiedlichen PV-Themen kompetente Ansprechpartner*innen sind.

Entsprechende Firmen finden Sie durch Eingabe ihrer Postleitzahl unter:

https://pvaustria.at/pv-profi/

 

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir keine Auskünfte zu freien Auftragskapazitäten sowie Empfehlungen aussprechen können.

Normativ wird das Thema Blendung durch die OVE-Richtlinie R 11-3:2016-11-01: Blendung durch Photovoltaikanlagen behandelt.

Grundsätzlich hat sich der Errichter bei der Planung der Anlage Gedanken über Einfalls- und Ausfallswinkel der Sonne machen und gemeinsam mit der OVE RL 11-3 technisch abschätzen, ob es zu einer signifikanten Blendung kommen könnte. Ob die Blendung gewisse Grenzen überschreitet, wird gemäß § 364 Abs 2 ABGB beurteilt.

Im Zweifelsfall sollte über ein Blendgutachten nachgedacht werden.

Wenn die Blendungen jedoch von einer behördlich genehmigten Anlage gem. § 364a ABGB ausgehen, sind die Blendungen hinzunehmen. Eine behördliche genehmigte Anlage im Sinne des Gesetzes liegt vor, wenn die Genehmigung dieser Anlage in einem Verfahren erfolgte, in dem die Berücksichtigung von Nachbarinteressen vorgesehen ist. Die Berücksichtigung von Nachbarinteressen ist nur dann gegeben, sofern wenn dem Nachbarn im entsprechenden Verfahren Parteistellung eingeräumt wird. Parteistellung bedeutet, dass den Nachbarn im Zuge des Verfahrens die Möglichkeit eingeräumt wurde, Einwände vorzubringen. 

Auf die tatsächliche Teilnahme der Betroffenen kommt es jedoch nicht an, sondern nur darauf, ob sie die Möglichkeit dazu hatten. Sollte die Möglichkeit nicht wahrgenommen werden, geht die Parteistellung verloren.

Es ist daher abzuklären, wie groß das Ausmaß der Blendung ist (siehe OVE RL 11-3) und ob es für Sie die Möglichkeit der Parteistellung gegeben hat/hätte. Je nach dem können Sie die Anlage untersagen.

Bei Anlagen, die nur anzeigepflichtig waren, könnte ein Streitfall dazu führen, dass die PV-Anlage rückgebaut werden muss. Bei genehmigten Anlagen ist maximal eine Entschädigung möglich. Kommt es trotz aller Sorgfalt zu einer störenden Blendung empfehlen wir eine einvernehmliche Lösung suchen, die allen Betroffen Zeit und Nerven erspart. Beispielsweise könnte der PV-Anlagen Besitzer dem Nachbarn eine Jalousie oder vergleichbares bezahlen. Gegebenenfalls empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt.

Weitere Informationen zu Normen unter: https://pvaustria.at/normen/

Hier können Sie die OVE-Richtlinie R 11-3:2016-11-01: Blendung durch Photovoltaikanlagen käuflich erwerben: www.ove.at/webshop/ove-richtlinie-r-11-3-2016-11-01

Die Energieberatungsstellen in den Bundesländern unterstützen bei Fragen rund um thermische Sanierung, Heizungstausch, Photovoltaikanlage und Elektromobilität. Hier finden Sie eine Auswahl der Energieberatungsstellen.

Leider ist der Markt hier sehr dynamisch und auch wir können Ihnen diese Frage nicht allgemein beantworten.

 

Folgende Musterverträge können für die Pachtung von Dachflächen hilfreich sein:

Verpflichtende CO2 Zertifikate gibt es nur für echte Einsparungen von jenen, die zum Einsparen verpflichtet worden sind. Ein freiwilliger Verkauf ist möglich, es muss jedoch (eigenständig) jemand gesucht werden, der die CO2 Zertifikate abkauft, es existiert keine gesetzliche Grundlage dafür. Momentan rechnet sich der Aufwand also eher für größere PV-Anlagen.