Erfreulich ist, dass wieder größere PV-Projekte umgesetzt werden können, alternative Flächen genutzt werden sollen und bestehende Anlagen erweitert werden können. Erleichterungen werden für Kleinanlagen im Bereich des Netzanschlusses geschaffen und über pauschalierte Netzzutrittskosten wird Planbarkeit ermöglicht. Die gemeinschaftliche Stromerzeugung und -nutzung wird auch für Stromnutzer/innen außerhalb des Gebäudes ermöglicht.
Ob es mit dem EAG gelingt die aktuell installierte PV-Leistung bis 2030 zu versiebenfachen und wie praktikabel die Handhabung des neuen Fördersystems für die zigtausenden neue Anlagenbetreiber/innen in der Praxis tatsächlich ist, wird sich zeigen. Bei den paar offenen Details, die nicht den Weg ins Gesetz gefunden haben, hofft der Verband auf Klarstellung in den Verordnungen. „Wichtig ist nun, dass über Verordnungen rasch weitere Details festgelegt werden und jene Gesetzesteile, die keine Freigabe der Europäischen Kommission benötigen, ohne weitere Verzögerungen in Kraft treten können um keine weitere Zeit zu verlieren.“ appelliert Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Photovoltaic, für ein rasches Fortkommen.