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Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz: Mit Inkrafttreten der Marktprämienförderung ist Gesetz endlich vollständig

Mit dem Inkrafttreten der Verordnung für die Marktprämienförderung kann das Erneuerbaren Ausbau Gesetz (kurz EAG, Beschluss Juli 2021) nun vollständig seine Wirkung entfalten. Somit ist mit neben der bereits laufenden Investitionsförderung das EAG komplett und dem Photovoltaik(PV)-Ausbau steht theoretisch nichts mehr im Wege. In der Praxis bleibt abzuwarten, in welchem Umfang die Marktprämienförderung angenommen wird und vor allem ob ausreichend Flächen und Stromnetzkapazitäten für derartige Projekte vorhanden sind. Ab nun sind die Bundesländer ausschlaggebend für den Erfolg des PV-Ausbaus.

Ob  der PV-Ausbau zum Erfolg wird und es damit auch eine echte und nachhaltige Strompreisbremse geben wird, hängt von nun an ausschließlich von den Bundesländern ab, nämlich ob diese geeignete Flächen und vor allem die Stromnetzkapazitäten bereitstellen werden. Die Zeit der Ausreden ist nun endgültig vorbei“, fordert Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Photovoltaic Austria, die Bundesländer auf Initiative zu ergreifen. Bis auf das Burgenland und ein zaghafter Versuch in Niederösterreich hat kein Bundesland Flächen für größere PV-Anlagen ausgewiesen. Ein unhaltbarer Umstand in Zeiten der Klima- und Energiekrise.

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