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Erlass zur Genehmigungsfreiheit von betrieblichen PV-Anlagen

Heute wurde durch einen Erlass des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort die zukünftige Genehmigungsfreiheit betrieblicher PV-Anlagen und auch Ladestationen klargestellt. Es ist somit nur noch unter bestimmten Voraussetzungen eine Betriebsanlagengenehmigung nach der Gewerbeordnung notwendig.

Damit wird eine langjährige Forderung von uns umgesetzt und somit die Ungleichbehandlung von PV-Anlagenbetreibern auf Unternehmen und auf privaten Haushalten bereinigt. Mit dem Erlass wird ein wesentlicher Schritt in der Erleichterung in der bürokratischen Abwicklung von PV-Anlagen ermöglicht.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bmdw.gv.at/Themen/Unternehmen/Gewerbe/Genehmigungsfreie-Photovoltaikanlagen-und-E-Kfz-Ladestationen.html

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