Energiegemeinschaften

EnergieGemein-schaften

Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) ist es möglich Energiegemeinschaften zu gründen. Menschen, bspw. aus ganz Österreich, können sich zu einer Energiegemeinschaft zusammenschließen und so die eigenerzeugte Energie gemeinsam nutzen.

Neben finanziellen Vorteilen können Teilnehmende über Energiegemeinschaften aktiv an der Energiewende mitwirken, ohne selbst eine Anlage zu betreiben. Die Dezentralisierung der Energieproduktion und die Steigerung der Wertschöpfung in der Region sind weitere Vorteile. 

Im Folgenden haben wir die wichtigsten Grundlagen zum Themenbereich der Energiegemeinschaften zusammengefasst sowie weitere Ansprechpartner und Informationsquellen angeführt. 

In unserer EAG-Inforeihe erklärt Ihnen unter anderem Eva Dvorak von der Kooperationsstelle für Energiegemeinschaftenwie Energie-Gemeinschaften umzusetzen sind. Hineinhören lohnt sich! 

Arten von Energiegemeinschaften:

Gemeinschaftliche ERzeugungsanlage

  • Stromerzeugung und -verbrauch innerhalb des Gebäudes ist möglich
  • Stromerzeuger kann alle Verbraucher an der gemeinsamen „Hauptleitung“ versorgen
    -> Anlage damit auf das Gebäude beschränkt
  • Smart Meter für Abrechnung ist erforderlich
  • Gesetzliche Grundlage: § 16a ElWOG

Weitere Informationen zur gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage finden Sie auf der Website www.pv-gemeinschaft.at sowie unter dem folgenden Button.

Erneuerbare-EnergieGemeinschaft (EEG)

  • Stromerzeugung und -verbrauch lokal möglich
  • Beschränkt auf Netzebenen 7 bis 5 im Konzessionsgebiet eines Netzbetreibers 
  • 100% erneuerbare Energie
  • Reduzierter Stromnetztarif für innerhalb EEG erzeugten und verbrauchten Strom
  • Entfall des Erneuerbaren-Förderbeitrag sowie der  Elektrizitätsabgabe für innerhalb erzeugten/verbrauchten Strom
  • Smart Meter für Abrechnung erforderlich
  • Gesetzliche Grundlage: § 79 und 80 EAG; § 16c bis § 16e  ElWOG

Die Österreichische Koordinierungsstelle für Energiegemeinschaften ist der zentrale Ansprechpartner für Energiegemeinschaften. Weitere Informationen zu Energiegemeinschaften gibt es auf deren Webseite.

Bürger-Energiegemeinschaft (BEG)

  • Stromerzeugung und -verbrauch über ganz Österreich ist möglich
  • Auf Strom beschränkt
  • Smart Meter für Abrechnung ist erforderlich
  • Gesetzliche Grundlage: § 79 und 80 EAG; § 16b sowie § 16d und  § 16e  ElWOG

Die Österreichische Koordinierungsstelle für Energiegemeinschaften ist der zentrale Ansprechpartner für Energiegemeinschaften. Weitere Informationen zu Energiegemeinschaften gibt es auf deren Webseite.