Photovoltaic Austria Federal Association Telefon +43 (0)1 522 35 81 Fax +43 (0) 1 522 35 81 -32 E-Mail office@pvaustria.at



Bundesweite Tarifförderung


Die Tarifförderung ist im bundesweit gültigen Ökostromgesetz geregelt. Das Ökostromgesetz besteht seit dem Jahr 2002 und wurde mehrfach novelliert. Die derzeit geltende Rechtslage basiert auf dem Gesetz aus dem Jahr 2002, der großen Novelle 2006 sowie kleinen Novellen 2007 und Anfang 2008 (1. Novelle 2008). Die letzte große Novelle (2. Novelle 2008, Parlamentsbeschluss im Juli 2008) zum Ökostromgesetz wurde am 23. September 2009 im Nationalrat beschlossen.

Die Höhe der Einspeisetarife wird jährlich per Verordnung (Ökostromverordnung) geregelt. Die Einspeisetarife für Vertragsabschlüsse im Jahr 2010 finden Sie im Dokument weiter unten "Ökostromverordnung 2010" .

Pro Jahr werden für die Tarifförderung 2,1 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag ist für das Jahr 2010 bereits vergriffen. Bei der Ökostrom-Abwicklungsstelle (OeMAG) reicht die Liste der Antragwerber im Jänner 2010 bereits bis zum Ende des Jahres 2011. Der Bundesverband Photovoltaic Austria fordert daher dringend und zum wiederholten Mal die drastische Aufstockung der Mittel in der Tarifförderung.

Die Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen, die ausschließlich an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind, werden wie folgt festgesetzt:
5 kWp bis 20 kWp............. 38 Cent/kWh;
über 20 kWpeak .............. 33 Cent/kWh.

Die Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen, die nicht ausschließlich an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind, werden wie folgt
festgesetzt:
5 kWp bis 20 kWp ........... 35 Cent/kWh;
über 20 kWp.................... 25 Cent/kWh.

Die Tariflaufzeit beträgt 13 volle Jahre.

Ökostromverordnung 2006

Ökostromverordnung 2008

Ökostromgesetz - 2. Novelle 2008

Ökostromverordnung 2009

Ökostromverordnung 2010


Wichtige Änderungen durch die Novelle 2008:

• Für Photovoltaik Neuanlagen stehen jährlich 2,1 Mio. Euro zur Verfügung (§ 21b)
• Nur noch Photovoltaik Anlagen mit mehr als 5 kW Peak-Leistung werden weiterhin nach dem Ökostromgesetz durch Tarife gefördert (§ 10a Abs.1)
• Die Laufzeit wird auf volle 13 Jahre verlängert
• Die Kofinanzierungspflicht durch die Bundesländer entfällt
• Photovoltaik Anlagen mit einer Peak-Leistung bis 5 kW Peak-Leistung können über den Klima- und Energiefonds KLIEN eine Investitionsförderung ansuchen, erhalten jedoch keine Tarifförderung über das Ökostromgesetz (§ 10a Abs.1)
• Projekte, die in einem Jahr nicht zum Zug kommen, werden künftig noch 3 weitere Jahre jeweils vor Neuanträge gereiht (1+3=4) (§ 10a Abs. 7)
• Für das Jahr 2010 werden neue Einspeisetarife festgelegt und verordnet (§ 11 Abs 1)

Die wichtigsten Punkte des bisherigen Ökostromgesetzes:

• Für Photovoltaik Neuanlagen stehen jährlich 1,7 Mio. Euro zur Verfügung
• Die Laufzeit des Förderprogramms beträgt 10 Jahre konstante + 2 Jahre degressive Förderung.
• Es besteht nach dem Förderzeitraum eine Abnahmeverpflichtung für alle Ökostromanlagen von
12 Jahren.
• Für Photovoltaik ist eine Kofinanzierung der Länder erforderlich. Ob und wie diese in den einzelnen Ländern umgesetzt wird, können Sie in den Untermenüpunkten, die nach dem jeweiligen Bundesland benannt sind, nachlesen.



Bundesweite Investitionsförderung


Für netzgekoppelte Anlagen


Klima- und Energiefonds "Förderaktion Photovoltaik 2010"

Photovoltaik-Förderaktion startet Ende Juni!

35 Mio. Euro stehen für private Photovoltaik-Anlagen bis maximal 5 kWp zur Verfügung.

Die Photovoltaik-Förderaktion 2010 ist zweistufig gestaltet und startet Ende Juni. Insgesamt stehen 35 Mio. Euro zur Verfügung. Gefördert werden private Anlagen bis max. 5 kWp. Die Förderung von Anlagenerweiterungen ist möglich, jedoch darf die gesamte Anlagen-Spitzenleistung nach der Erweiterung 5 kWpeak nicht überschreiten.

Wer kann einreichen?

Privatpersonen, die eine Anlage mit maximal 5 kWp errichten möchten, können eine Förderung beantragen. Voraussetzung ist, dass sich das Gebäude, auf dem die PV-Anlage gebaut werden soll, im Besitz des Antragstellers befindet. Es wird nur eine Anlage pro Förderwerber gefördert.

Fördersummen

Die Förderung wird in Form von Pauschalen gewährt und richtet sich nach der Art der Photovoltaik-Anlage:

Für freistehende und Aufdach-Anlagen bis max 5,0 kWpeak gilt die Förderungspauschale: 1.300 Euro/kWpeak

Für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen (GIPV) bis max 5,0 kWpeak gilt die Förderungspauschale: 1.700 Euro/kWpeak

Unabhängig von den angegebenen Pauschalsätzen gilt, dass die Förderung des Klima- und Energiefonds 30% der anerkennbaren Investitionskosten (inkl. MwSt.) nicht überschreiten darf.

Die Berechnung der Förderungshöhe, die in den Förderungsverträgen angeführt ist, basiert auf der vom Förderungswerber angegebenen kWpeak-Leistung und den angegebenen Gesamtkosten. Hierbei handelt es sich um einen Maximalbetrag, die tatsächliche Förderungshöhe kann erst im Zuge der detaillierten Prüfung der Endabrechnung festgestellt werden.

Voraussetzungen

Für den erzeugten Strom darf keine Ökostrom-Tarifförderung in Anspruch genommen werden. Die Förderung muss vor Projektbeginn und ausschließlich online beantragt werden.

Ablauf der Einreichung

Die Aktion läuft von 28. Juni bis 31. August 2010.

Das Einreichverfahren ist nun zweistufig gestaltet. In der ersten Stufe erfolgt die Registrierung der grundlegenden Daten und Vergabe der Platzierung im jeweiligen Bundesland. Erst in der zweiten Stufe werden die genauen Einreichdaten und die benötigten Dokumente eingegeben bzw. hochgeladen. Dafür haben die Förderwerber 3 Tage Zeit. Für die Platzierung gilt Schritt eins.

Es gibt zeitlich gestaffelte Einreichtage für die Bundesländer, ab denen die Einreichung möglich ist. Die Bundeslandzuordnung bezieht sich auf den Standort der Photovoltaik-Anlage.

Salzburg ab 28.06.2010, 18:00 Uhr
Vorarlberg ab 28.06.2010, 18:00 Uhr
Burgenland ab 29.06.2010, 18:00 Uhr
Wien ab 29.06.2010, 18:00 Uhr
Niederösterreich ab 30.06.2010, 18:00 Uhr
Kärnten ab 05.07.2010, 18:00 Uhr
Tirol ab 05.07.2010, 18:00 Uhr
Oberösterreich ab 06.07.2010, 18:00 Uhr
Steiermark ab 07.07.2010, 18:00 Uhr

Die Einreichung erfolgt ausschließlich über die Webseite

Förderrichtlinie PV 2010

Anleitung zur Einreichung PV 2010

Leitfaden PV 2010

Häufige Fragen zur PV-Förderung



Bundesweite Investförderung für PV in Fertigteilhäusern


Das Förderprogramm „Gebäudeintegrierte Photovoltaik in Fertighäusern“ richtet sich direkt an Konsumentinnen und Konsumenten, die die Errichtung eines Fertighauses planen. Wer dabei auf integrierte Photovoltaik setzt, um das Potenzial der Sonne als natürliche Energie-Ressource zu nutzen, kann sich über bis zu 13.000 Euro vom Klima- und Energiefonds freuen.


Und so funktioniert die Förderung: Mit Einverständnis der KundInnen beantragen die Fertighausanbieter die Förderung beim Klima- und Energiefonds:

• Förderhöhe 2.600 Euro/kW
• Anlagenobergrenze 5 kW; maximale Förderhöhe 13.000 Euro je Anlage bzw. je Fertighaus
• Die Gesamtsumme aller für die Anlage erhaltenen Förderungen darf 60% der Investitionskosten nicht übersteigen.
• Das Fertighaus muss energierelevante Kriterien erfüllen: Passivhaus, Klima-Aktiv Haus, <30 kWh Heizwärmebedarf laut Energieausweis.

Die Förderaktion „Gebäudeintegrierte Photovoltaik in Fertighäusern“ startet am 1. Dezember 2009. Das Fördervolumen beträgt 1 Million Euro.

Detaillierte Informationen zur Antragstellung unter www.klimafonds.gv.at/gipv-fertighaeuser



Förderung für Inselanlagen

Bei gewerblicher Nutzung der PV-Inselanlage kann bei der Österreichischen Kommunalkredit AG um eine Investitionsförderung angesucht werden.

Detaillierte Informationen darüber finden Sie hier.

Wir sind die Interessensvertretung für Photovoltaik in Österreich.