Photovoltaic Austria Federal Association Telefon +43 (0)1 522 35 81 Fax +43 (0) 1 522 35 81 -32 E-Mail office@pvaustria.at



Hier finden Sie die Eckdaten zur Förderung netzgekoppelter Photovoltaikanlagen in der Steiermark:


Direktförderung

Bei Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage kann ein Direktzuschuss in Form eines Sockelbetrages von 500,- EUR und 1.000,- EUR für 3kWp gewährt werden. Für jedes weitere erreichte kWp gibt es zusätzlich
250,- EUR. Die maximale förderbare Leistung beträgt inklusive Erweiterung 5 kWp je Zählpunkt.
Die Beihilfenobergrenze der Landesförderung aus dem Steirischen Umweltlandesfonds beträgt je PV-Anlage € 2.000,- bzw. im Geschosswohnbau mit max.15 kWp € 4.500,-. Je Wohneinheit (WE) ist jeweils nur ein Zählpunkt förderbar.

Voraussetzung für diesen Zuschuss ist eine Förderung durch die jeweilige Gemeinde.

Sollten Sie bei der KLI.EN Förderaktion Photovoltaik 2009 angesucht und eine Förderzusage erhalten haben, ist nach Errichtung der Anlage ein Ansuchen beim Steirischen Umweltlandesfonds zu stellen.
In den Richtlinien des KLIEN heißt es, dass alle Landesmitel auszuschöpfen sind. D.h. dass die Landesförderung in die 60%ige Investitionsförderung miteingerechnet wird.

Neu: Ab 1.12.2009 bis 30.11.2010 gibt es für gebäudeintegrierte Photovoltaikanlagen in Fertighäusern, mit Kaufvertrag ab 1.12.09, eine Förderaktion des KLI.EN-Fonds.

NEU ab 12. Juli 2010 bekannt gegeben (gültig ab 6. Juli):
Ergänzende Zuschüsse durch den Klima- und Energiefonds (KLIEN-Fonds) im Rahmen der Förderaktionen 2008 und 2009, sowie 2010 und den Gemeinden gemäß lit. g sind zulässig.


Infoblatt PV-Anlagen

PV Richtlinie 2010 (gültig ab 6. Juli)

Antrag für Direktförderung

Antrag auf Anerkennung als Ökostromanlage

Kontaktperson Landesregierung:

Hotline der Fachstelle Energie
der FA 17A des Landes Steiermark
Burggasse 11/Part.
8010 Graz
Tel.: 0316 / 877 - 3955 oder 3413
Fax: 0316 877 - 3412
Email: umweltlandesfonds@stmk.gv.at

Wir sind die Interessensvertretung für Photovoltaik in Österreich.