Hier finden Sie die Eckdaten zur Förderung netzgekoppelter Photovoltaikanlagen in Tirol:
Zusatzförderung des Landes zur Photovoltaikförderung 2010
des Klima- und Energiefonds
Das Land Tirol gewährt eine Zusatzförderung in Höhe von € 500,-- pro kWpeak.
Förderung im Rahmen des Klima- und Energiefonds (KLIEN) für Anlagen bis 5 kWpeak
Von Privatpersonen investierte und auf Wohnhäusern errichtete Anlagen bis maximal 5 kWpeak werden im Rahmen des KLIEN durch Investitionszuschüsse gefördert. Die Abwicklung dieser Förderung erfolgt durch die Kommunalkredit Public Consulting KPC .
Voraussetzungen für die Zusatzförderung des Landes:
¨ Förderzusage des Klima- und Energiefonds
¨ Anerkennung als Ökostromanlage
¨ Antragstellung bis 31.12.2010
Bringen Sie die Anträge auf Gewährung der Zusatzförderung und auf Anerkennung als Ökostromanlage bei der Abteilung Wasser-, Forst- und Energierecht, Heiliggeiststr. 7-9, 6020 Innsbruck, schriftlich, per Telefax (0521-508-2475) oder per Email wasser.energierecht@tirol.gv.at unter Anschluss der vollständigen Beilagen ein.
Die Reihung erfolgt nach dem Einlangen vollständiger Anträge.
Ablauf:
Bringen Sie die Anträge auf Gewährung der Zusatzförderung und auf Anerkennung als Ökostromanlage bei der Abteilung Wasser-, Forst- und Energierecht, Heiliggeiststr. 7-9, 6020 Innsbruck, schriftlich, per Telefax (0521-508-2475) oder per Email wasser.energierecht@tirol.gv.at unter Anschluss der vollständigen Beilagen ein.
Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie unter folgenden Links:
www.tirol.gv.at/themen/umwelt/wasserrecht/photovoltaikfoerderung/
Kontaktperson Landesregierung:
Hofrat Dr. Georg Zingerle
Abteilung Wasser- Forst- und Energierecht
Landhaus II, Heiliggeiststrasse 7-9, Büro 1-066
A-6020 Innsbruck
+43 (0) 512/508-2470
wasser.energierecht@tirol.gv.at
Wir sind die Interessensvertretung für Photovoltaik in Österreich.
